Beweisführung - Reflexion in Verantwortung des unabweisbaren Anspruchs
III. Torheit und Weisheit im selbstbewußten Denken des Glaubwürdigen
8. Geltungsgrund im Gedächtnis
Im für geltungsfähig erwogenen Satz, Es ist kein Gott, zeigt sich mit dem Mangel an Weisheit im Selbstbewußtsein dessen, der ihn behauptet und vertritt, ein Unvermögen, das sich als Torheit darstellt und im Glaubensbewußtsein stellvertretend für die gemeinschaftlich geltende Glaubenseinsicht zu verantworten ist. Auch hier ist die in der kritischen Auseinandersetzung zu gedenken bewahrte Unangemessenheit eines bestimmenden Urteilsverhaltens im Gottesdenken wesentlich für die Einsichtsbildung in Wendung zur überzeugenden Annahme des maßgeblich Geltenden.
Gegenüber der jede Geltungsgewissheit von Grundannahmen beunruhigende, jedem Denken in Hinsicht auf alles irgend Denkbare zu Gebote stehende Möglichkeit, etwas als gegeben oder nicht gegeben, wirklich oder unwirklich, seiend oder nichtseiend zu denken, nimmt die darauf sich einlassende Erwägung ein Bedingungsverhältnis des Denkvermögens auf, so überhaupt urteilen zu können. Das Wassein jenes in Selbstidentität zu haltenden Wesens, über das hinaus Größeres nicht gedacht werden kann (non potest), ist in der ihm zuerkannten Seinsweise durch ein Verhältnis zu den Bedingungen des urteilend bestimmenden Denkvermögens begriffen, und es kann gefragt werden, inwieweit das als es selbst zu sein Gedachte durch das Gedachtwerden bedingt sein könnte.
„Oder ist etwa ein solches Wesen nicht, weil der Tor in seinem Herzen gesprochen hat: es ist kein Gott?“ (P 2; Herv. vom Vf.)
Als durch das urteilsbildende Denken bedingt, müsste das Gedachte (als gedachtwerdend) den Geltungsbedingungen des urteilenden Denkens unterliegen. Ausgesprochen wird mit der Leugnung eine Überzeugung, dass es sich wirklich so verhält und das gefällte Urteil, es ist kein Gott, gültig sein könnte. Was im Herzen als Sitz der Denk- und Erkenntnisvermögens gesprochen wird, trägt den Anspruch, wahr zu sein und für jeden gelten zu können, der so denken kann. Widerlegt kann die Urteilsaussage nur werden, wenn sich zeigen läßt, dass schon die Möglichkeit, ein Nichtsein für Gott zu denken, das Denken in ein Unvermögen verhält und es in Widerstreit und Verwirrung führt, wenn es das mit dem unbedingten Selbstsein verbundene Sein selbst als Grund und Maß leugnen zu können denkt und dann von sich annehmen können müsste, es kann im Denken ein Andenken an etwas erhalten, das nicht es selbst sein kann und doch so zu denken ist, dass über es selbst nichts größer gedacht werden könne.
Seine Wahrheit schließt die Existenz in der Seinsweise des so begriffenen Wesens dergestalt ein, dass aus seinem im Glaubensgedächtnis getragenen Gedachtwerdenkönnen erkennbar geworden ist, dass es, wäre die ihm eigene Weise des Seins nur ein „im Verstand Sein“, nicht das selbst sein könnte, als was es gedacht ist.1 Das gilt aber nicht nur für das Sein von Gott für nichtseiend erklärenden Toren, sondern auch für ein Glaubensverständnis, das sich von einem erkenntnislosen Akt des rein subjektiv oder durch Willen zu entscheidendes Fürwahrhaltens abhängig machte.
Um im Verstand als es selbst gehalten sein zu können, muß das Wassein einen vom aktualen für wahr oder für nicht-wahr Gehaltenwerden unabhängig gebildeten Gehalt haben, der in der Bedeutung eines Sachgehalt (Realität) zunächst bewußt wird, als einem Gedächtnis und dessen Identitätsbedingungen sich verdankend, das identitätstreu wahren zu können das Denken im sich bewußten Verhalten ausrichtet und sein Können bedingt. Das Gedächtnis der Identität eines Bestimmungsgehalts, der nicht durch die cogitatio, das aktuale Denken, erzeugt ist, beinhaltet und erfordert eine Washeitsbestimmung des Wesens Gottes, das mit dem quo nihil maius Argument und dessen Würdeachtung vereinbar, aber durch es nicht gehalten sein kann und nicht für es zum Ausdruck als Bewußtseins- und Begriffsgehalt hat kommen können, aber mit dem Wahren der Gedächtnisbedingung des Denkens von etwas als es selbst ins Bewußtsein gehoben sein musste. Für das Bewußtsein des Denkverhaltens im Glauben heißt dies, Gottes Seinsweise muß ein sich Verhalten durch Gedanken und Begriffe zu ihm ermöglichen, das im je aktualen Denken dessen Handeln und Verhalten mit den Gedächtnisgehalten des Gottesbegriffs selbstbewußt vereint. Das sich vereinigende Denken an Gott erkennt sich als in Angemessenheit zu Gott verhalten zu können in Anspruch genommen. Der Glaubensanspruch kann darum sich nur als wahrheitsfähig bewähren, wenn die Inanspruchnahme des Denkens in der Ausrichtung des selbstbewußtseinsfähigen Einsichtsverhaltens ursprünglich dem Selbstsein des Göttlichen entspricht, Gott als Ursprung in der ermöglichenden Gabe von Grund und Maß der Einheit der selbstbewußt auszuübenden Vermögen geglaubt und erkannt werden kann.
Es muß also das Gedächtnis (memoria) des Selbstseins im Gottesgedanken das Sein Gottes als Grund des als es selbst Gedachtseins enthalten und mit der berichtigend zur Geltung gebrachten Unterscheidung von Sein und Schein auch der Geltungsgrund des Erkanntseinkönnens erdenkbar sein. Das das Denk- und Beurteilungsverhältnis sowie das Erkenntnis- und Gedächtnisverhalten zu ihm Tragende muß als Grundgabe für uns jene erbetene Einsichtsgabe sein, wie wir zurecht erhoffen, und als unbedingt anzunehmende Bedingung für das sich erschließende Sein des Wesens Gottes annehmen können. Den Titel von P 2 aufnehmend schließt P 3 darum zurecht – Sic ergo vere es ... „So wahr bist Du, Herr mein Gott, dass Du auch nicht einmal als nicht seiend gedacht werden kannst.“ Das denkende Erschließen des Seins muß in der Seinsweise mit dem sich Erschließen zusammenstimmen. Das implizite Grundverhältnis wird in P 5 dann zusammen mit der Unbedingtheit und dem Ursprungsein explizit.
Entscheidend für den weiteren Erschließungsgang ist darum, dass die anzuerkennende Existenz nicht angemessen durch die urteilende Existenzaussage: Gott ist oder Gott existiert, in Einsicht gehalten werden kann. Es muss die Berichtigung der Gegenstandsintention mitvollzogen und darum die alternative Urteilsbehauptung, Gott ist oder Gott ist nicht, in sich umwendender Ausrichtung auf eine Wesenserkenntnis in Entsprechung überschritten werden, die das Sein als Existenz nicht mehr in einer Aussage über Gott zur Geltung bringt, - also kein Existenzurteil fällt oder als Glaubensbekenntnis verlangt –, sondern eine Wesenseinsicht in Entsprechung – wie gezeigt – unabtrennbar vom sich der göttlich ursprünglichen Ermöglichung verdankenden Selbstsein in personalem Selbstbewußtsein für wahr nimmt. Der Glaube, der in seiner ratio nach Einsicht verlangt, muß in seinem Denken des Seins Gottes ein Vermögen der Wesenserkenntnis haben, darin Vernunft und Offenbarung sich jenseits von Übermächtigung durch den Dienst an Einsicht und Achtung einstimmen.
Mit der ursprünglich schöpferischen Ermöglichung stimmt der Geist überein, da er selbst vermögensermöglichend dem Maß in der Annahme zur Weitergabe entspricht.
9. Das Wesen als Einheit des im Wie-Sein sich erschließenden Wasseins
Das als das, was es ist, selbst zu sein gedachtwerdende göttliche Wesen schließt jede Denkmöglichkeit eines nicht so Seins als es selbst aus, kann dieses Ausschließen aber nur als zur Berichtigung drüngenden Widerstand im Bewußtsein des selbst Denkens, es zur Gemäßheit in Anspruch nehmend, in Geltung setzen und halten. Dessen ursprüngliche Identität wird als Bedingung von Selbstübereinstimmung für jedes sie Denkende unbedingt maßgeblich. Das Wie-Sein und das Was-Sein sind im Gottesbegriff als unabtrennbar anzunehmen, kann aber nur aus einer Unterscheidung gedacht werden, die das Unabtrennbare in einem die Unbedingtheit wahrenden Verhalten der Einheit erhalten muss: aus dem Was (des Wesens) muss sich das Wie des Seins (als Wesen) erschließen2; im gedachten Wie des Selbstseins muss sich das Wesen zu erkennen geben und Identität (der una ousia) wahren.3
Darum setzte die Erschließung im ersten Satz von P 2 mit dem Anliegen des Einsehens (intelligam) im Verstehen ein, „dass Du bist, wie wir es glauben und dass Du das bist, was wir glauben.“ Das Wie-Sein und Was-Sein sind auf den begrifflichen und darstellenden Glaubensgehalt bezogen, der im personalen Verhalten als für es bedeutend gewahrt wird. Das im unbedingten Selbstsein angenommene Wie des Wasseins gibt uns im Denken von Gott etwas als solches im Gedachtwerden zu halten, dass das, was wir im Du als den von uns Erkanntwerdenden ansprechen, in jeder Hinsicht so ist und nirgend und nimmer als ein anderes ist oder erscheint, als das, was er selbst ist (vgl. P 22). Der in seiner Wesenserkenntnis im Denken als er selbst zu sein gedacht Angesprochene verhält sich, so muß das Denken annehmen, selbst zu sich wie zu anderem und zu uns (zu mir wie für jedermann) immer und überall je seinem Wesen so entsprechend, dass das einige Wesen des göttlichen Selbstseins wiedererkennbar und in personalem Verhalten als der Einheit des Wesens entsprechend durch den Geist als anwesend angenommen sein kann.4 Dies ist das Verhalten des reflektierenden Denkens unmittelbar bedingende Bestimmtheit der Identität des Gottesbegriffs.
Es ist Gottes Wesen, das sein Sein ausmacht, wahr und wahrhaft zu sein in allem Sein und sich Zeigen; er täuscht nicht, ist ohne Schein. Sein Wesen ist, in allem, was sich von ihm uns zusagt, Beständigkeit, Verläßlichkeit und Treue.5 Sofern in einer zu erlangenden Einsicht dieses sich als sich uns treu Zeigen aufzuzeigen ist, hat der Erweisanspruch der theologischen Begründung an diesem Zeigen des sich Offenbarens teil: es mündet in ein weitergebendes Künden. Im gemeinschaftlichen Gesang des Schöpfungshymnus wäre dann eine Einstimmung von hörendem Annehmen und weitergebendem Sprechen als lebendiger Geist, sie heiligend, gegenwärtig.
Mit diesem dem Geltungsanspruch des allgemeinen (katholon) Glaubens6 entsprechenden Selbstsein ist die mit dem quo nihil maius cogitari possit zu entfaltende Wesensbestimmung jener Seinsweise von „etwas“, das wir, es als es selbst auch im Denken annehmend, Gott nennen dürfen, gegründet. Das Durchdenken dieser Bestimmung führt dann zur Einsicht, dass für die Unabtrennbarkeit der Seinsweise vom Wesen ein Daßsein angenommen werden muß, das die Einheit des so bestimmten Gottesbegriffs und damit das ihn Denkenkönnen bedingt und durch die damit verbundene Bedingungsgabe auf grundlegende und maßgebliche Weise ermöglicht. Mit der Begrenzung der funktionalen Urteilsverbindungen, als in ihrer (Vorstellungen bildenden und sie beurteilenden) Erkenntnisart im Gegenstandsbewußtsein nicht zur annehmenden Bestimmung von Vermögensbedingungen tauglich, ist das die Selbigkeit durch Begriffe bedeutende Denken zu wahren aufgegeben und mit der zu den Bedingungen seines Vermögens gehörenden Grenze, sie integrierend, zu erfüllen möglich. Das in Wahrheit es selbst Sein Gottes kann ohne Erkanntheit des einen Wesens in sich differenzierenden Wesensbegriffen nicht widerspruchsfrei und nicht widerstreitfrei gedacht werden und bedarf der Annahme in sich differenzierend ergebenden Seinsweisen, deren teilnehmende Annahme die Anerkenntnis seiner Wesensbestimmungen in der Grundlegung der Bedingungen unserer Vermögen als Vernunfterkenntnis vollzieht und deren Recht als Verpflichtung zur die Teilhabe wahrenden Entsprechung in Selbstgemäßheit begründet.
Ein Glaube ohne Einsicht kann in Wahrheit an Gott selbst gar nicht recht glauben. Orthodoxie erfordert in der Begründung allgemein mitvollziehbare Vernunftgründe zur gemeinschaftlichen und Gemeinschaft bildenden Annahme der für sie grundlegenden Weisungen des wahren Glaubens in der Rechtheit seiner Orientierung.
Auf die im Sein Gottes selbst gegründete Einheit der Gottesidentität von Seinsweise und Wesen richtet sich für das Bewußtsein des Denkens die Unabtrennbarkeit der Verbindung „et intellectu et in re“ - die P 2 am Ende erreicht, aber in dieser Ausdrucksform des verbundenen „In-Seins“ noch nicht recht in seinem Einheitsgrund eingesehen ist. Gottes Wesen ist durch die Einheit von Sein im Verstand (in intellectu) und Sein in Wirklichkeit (in re) nicht angemessen gedacht. Mit dieser 'sowohl als auch' Formulierung ist am Ende von P 2 vielmehr eine weitere Herausforderung erreicht, die sich durch die Erörterung der angenommenen Wesensbestimmung des beurteiltwerdenden Seins stellt. Das Wesen (essentia) ist im Wassein (hoc es quod) nur in der Zuerkenntnis, was wir glauben und denken (hoc es quod credimus) und dies hier durch ein Wieseins zu begreifen. In P 3 wird durch die in einem Bestimmungssatz ausdrücklich aufgenommene und washeitlich für bestimmt zu erachtende Identitätsannahme, dass Gott ist, was er ist, das Sein des Wesens von Gott für das gedenkende Denken an Gott in Geltung gehalten, aber das Wie des Wasseins der Weisen des Selbstsein als dem Annehmenkönnen entsprechend zur Aufgabe der Erkenntnis gestellt.
10. Selbstsein in Übereinstimmung – Einfachheit und Widerspruchsfreiheit
Zu Beginn von P 2 war das Einsichtgebende angesprochen worden: „der Du die Glaubenseinsicht gibst“. Die gesuchte Einsicht im Verhältnis zu jenem Du als Gott und Herr ist aus ihrem Glaubensgehalt von vornherein darauf gerichtet, „dass Du bist, wie wir es glauben, und dass Du das bist, was wir glauben.“ - Dann erst folgt die Begriffsbestimmung für die Wesenserkenntnis des Seins des Göttlichen durch das „quo nihil maius cogitari possit “, das, wie gezeigt, die vorausgehend im Anspruch gehaltene Selbstidentität Gottes erhalten kann, in dem sie der Anforderung zur Unterscheidung von anderen Annahmen der Seinsweisen des als Göttlich zu sein Bedeuteten folgt. Nur so kann sich das Denken von Gott auf dessen Einsicht eröffnendes Wesen, sie zu empfangen, ausrichten, indem es die Wahrheit als Maß des Einsichtsvermögens annimmt und empfangen zu können denken kann, was es ist und wie es ist, und Gottes Sein in Wahrheit so überhaupt denkbar wird, dass es Einsicht des Wesens auf eine erkennbare Weise des Seins eröffnet.
In Unterscheidung zu allem, was einen Anfang oder Ende in der Zeit hat haben könnte, kann im Denken der Göttlichkeit Gottes als Wahrheit und Grund seiner Einsicht keine Entgegensetzung oder Trennung von Sein und Wesen vorgenommen werden. Anselms Abhalten von Anfang und Ende und Zusammensetzung von Teilen (p 134) ist Abwehr einer objektivierenden Haltung des Denkens durch einen uneingeschränkten Gebrauch seiner Verstandesurteile. Darum nimmt P 3 die Seinsweise des Wesens als Identität in jener Unbedingtheit auf, der das Denken im Urteilen durch Widerspruchsfreiheit entsprechen muß. Das auf die Bedingungen des Denkvermögens bezogene quo nihil maius Argument wird als Bestimmung in Geltung gehalten, die mit der Negation dieser Prädikation nicht zusammen bestehen, also nicht wahr sein kann:
„Wenn daher das, worüber hinaus Größeres nicht gedacht werden kann, als nicht zu sein gedacht werden kann, so ist eben das, worüber hinaus Größeres nicht gedacht werden kann, nicht das, worüber hinaus Größeres nicht gedacht werden kann; was sich nicht vereinbaren läßt.“ (P 3)
Leitend und maßgeblich ist als aufgegeben die Wahrung von Identität im Gottesbegriff durch Ausschluß eines Widerspruchs zwischen der ihm denkend zuerkannt werdenden Bestimmungen, nach dem Kriterium des Zusammenstimmens im urteilenden Denken: quod convenire non potest – das kann nicht zusammenstimmen, ist nicht zu vereinbaren. Die Zusammenstimmung der Zuschreibungen ist Aufgabe der Vereinbarkeitsprüfung des im Denken einem als demselben zuerkannt Werdenden.7 Dieses für das Denken des Seins des Wesens angenommene Kriterium der Widerspruchsfreiheit zugeschriebener Bestimmungen gibt jedoch kein Maß für eine jene Not der Nichtentsprechung lösenden Zusammenstimmung; sie ist durch die Identitätsbedingung des Urteils im Begriff (als Bedeutungsbestimmung ohne Bedingungsreflexion des sie im Denken Haltens) nicht recht zu weisen.
Die wiederzuermöglichende Entsprechung erfordert vielmehr eine Ordnungseinheit für das Verhalten der Vermögen und Kräfte der Seele, die sich erst in P 18 als Aufgabe explizit stellt und durch da urteilende Denken selbst nicht erfüllt werden kann: es entspricht in seiner erfahrungsbezogenen Erkenntnisart der geforderten Entsprechung nicht und bedarf in seiner Ausrichtung der Umwendung. Es konnte unter den Ordnungsregeln des auflesenden Verstandes nur zu Aufzählungen greifen, um dem einen und selben verschiedene Wesensbestimmungen in Identitätsaussagen zuzuordnen. Eine das Selbstsein als göttliche Person oder als Idee eines das Personseinkönnen bedingenden Vermögens ausmachende Wesensbestimmung ist kein allgemeines Prädikat, das für viele gelten kann; darum tritt dem Denken des unbedingten Selbstseins als Wesen in der Seinsweise der Ideenannahme in Einheitswahrung die Annahme der Einzigkeit bei: „Du allein bist nicht durch anders, was Du bist“ - Gott ist einzig als das, was allein durch sich seiend ist und sich von allem in Unterscheiden halten läßt, was nicht allein durch sich selbst existiert. (vgl. P 5)
Die logische Widerspruchsfreiheit von durch den Gebrauch der Negation unvereinbar entgegengesetzten von Sein und Nichtsein einer etwas als ihm selbst zugedachten, darin als Prädikation behandelten Wesensbestimmung, die als Kriterium des rechten Urteilens in P 3 die Seinsweise der Identität des Göttlichen in Geltung hält, läßt das Selbstsein Gott noch als etwas Gedachtwerdendes sein, das in bestimmender Haltung des verständigen Denkens gedacht wird und noch im „sowohl als auch“ des In-Seins im Verstand und in Wirklichkeit erhalten bleibt. Das argumentierende und auf Einstimmungsbedingungen seines Urteils reflektierende Denken hält sich noch im Raum der gemeinsamen Verstandesvernunft mit jenem auf, der die Verneinung (im Gebrauch der Negation) für geltungsmöglich hält. P 4 untersucht dann, wie dieses negierende Urteilen im Absprechen einer Seinsbedingung durch das Sprechen des Urteils geltend gemacht werden konnte, die mit der Wesensbestimmung zur Wahrung des gedachten Selbtseins des göttlichen Wesens unvereinbar ist, weil es die Trennbarkeit von Wesen und Sein voraussetzt. Auszuweisen ist, dass die Wesensbestimmung des quo nihil maius eine Bedingung der Annahme von Identität des Selbstseins trägt, die zu negieren zu einem Widerstreit im Bewußtsein des Gott selbst Denkenkönnens führt und das Selbstbewußtsein in seiner ursprünglichen Einheit zerrüttet. P 5 nimmt dann die Ursprünglichkeit als Identätsbedingung des Göttlichen für das es als es selbst zu sein annehmende Denken auf. Die Wahrung der Selbstidentität des Göttlichen bleibt durchgängig erhalten, auch in P 15: „wenn Du es nicht selbst bist“.
11. Einstimmung in der Beurteilungsgemeinschaft des verständigen Denkens
P 4 nimmt im gemeinsam anerkannten Raum des selbstbewußt und selbstgemäß urteilen zu können bestimmten Denkens die Frage auf:
„Wie aber hat er im Herzen gesprochen,“ - für wahr halten können - „was er nicht hat denken können?“
Wie können wir verstehen, wie unter den Denkenden jemand zu einem Urteil über Gott kommt, das seinem Wesen das Sein abspricht und dadurch die Identität nicht als ein Selbstsein wahrt, sondern dessen Begriff eine Bedeutung gibt, die abhängig ist von einer Vorstellung, die er sich macht?
Daß dies eine Mißachtung des Heiligen im Handeln zur Folge hat, kann erkannt werden.
Die dieses Urteilen ermöglichende Handlung der Verbindungen durch das Denken schließt mit der Möglichkeit der Bejahung als Funktion des „ist“ immer auch die Möglichkeit der Verneinung ein, sonst könnten gar keine Unterschiede zwischen den Dingen oder ihren Eigenschaften bestimmt und Allgemeinbegriffe zur Erkenntnis von Besonderheiten zugeordnet werden. In den qualitativen, eine Eigenschaft zu- oder absprechenden Urteilen bedarf es dann einer weiteren, modal genannten Funktion, die die Geltungsweise beurteilt. Erst dann ist eine Seinsgeltung erreicht, die also nicht schon durch die qualitative Funktion erfolgt. Darum ist Sein kein reales Prädikat. Ihr Begriff ist von der sachhaltigen Realität unterschieden und wird in der Geltungsweise durch die Modalfunktionen nach Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit unterschieden. Objektiv geltend ist ein Gegenstandsurteil erst, wenn jene Unabhängigkeit vom je aktualen Gedachtwerden von etwas so erreicht ist, dass dessen Verhältnisse und Verhaltensweisen nach Regeln und Gesetzen durch Konstruktionen des davon Erfahrenen bestimmt werden und assertorische Urteile (wie es sich wirklich verhält) so gefällt werden können, das darin nicht mehr auf Wirkungen von Dingen, Kräften oder Ereignissen auf das sie Denken und Empfinden geachtet wird, sondern deren Erfahrungdsaten in die Konstruktion des Objektverhaltens durch Zeichnung von Kurven Bewegungs- und Veränderungsverläufen eingehen und Regelmäßigkeiten zu erkennen erlauben. Das wird in der Physik als der Naturwissenshaft par excellance erst durch die Konstruktion von Wechselwirkungen erreicht, auf die sich dann die Naturgesetze beziehen und eine Raumzeit zugrundelegen, daran das sie Denken nicht mehr situiert ist, allenfalls die Wechselwirkungen mit den Meßinstrumenten berücksichtigt werden muss (Unschärferelation).
Genau davon, vom Verhältnis zum Gedachtwerdenkönnen, kann das Denken im Gottesverhältnis nicht absehen. Darum ist Gott und Gottes Sein kein Gegenstand der Wissenschaft und das dem Verhältnis zu ihm selbst angemessene Denken bestimmt sich nicht, ihn zum Gegenstand seiner Bestimmung zu haben und haben zu wollen. Wie die Ursprungserzählung ausweist, ist eine Entsprechung im Verhalten als Mensch und Person als ermöglicht gewiesen, die nur in sittlicher Verantwortung zur Bildung von Gemäßheit angenommen sein und als sittliche Einsicht in Geltung kommen und gehalten werden kann. Ein objektivierendes Wissen von Gott haben zu wollen, ist weder gut noch möglich, weil es den Gottesbegriff und damit die Würde der Entsprechung im Ebenbild als Achtungsgrund zwischen Menschen verletzte.
Das als unbedingt selbst zu sein Gedachte, das als denkmöglich im Verstand (in intelletcu) ist, kann von dort her nicht als nichtseiend beurteilt werden, da es sonst in seiner Bestimmung als durch das Denken bedingt zu denken wäre. Das führte zu einem Widerstreit in der Verstandesbeurteilung, da damit Bedingungen des Grundverhältnis des Urteilsvermögens des verständigen Denkens selbst negiert wären. Auch widerspräche das möglich zu sein gedachte Nichtsein dem Begriff des unbedingten Selbstseins, das nicht durch anderes bestimmt ist (P 5), wenn es in der Bestimmung des Unbedingten als durch das Gedachtwerden bedingt bewußt wäre und als gedachtwerdend im Denken verständig gehalten werden kann. Ohne die Annahme eines als es selbst nicht durch anderes Bestimmtsein wäre jenes Kriterium (des quo nihil maius) nicht erfüllt und als Maßbestimmung seine Washeit im Vermögen, es denken zu können, nicht anzunehmen möglich.
Im Dank ist am Ende von P 4 aus einer Berichtigungserkenntnis sich bildende Geltungseinsicht von Bedingungen eine Haltung erreicht, die nicht über etwas Gegebenes urteilt, dass es ist, sondern es wird eine Verhaltensbestimmung als Begrenzung der Denkintention als Bedingungsgeltung seines Vermögens betätigt und so eine Anerkennung aus der Achtung des Denk- und Einsichtsvermögens in seinem Maß vollzogen – als einem von Urteilskraft getragenem Erkennen, das zum Verhalten selbstbewußter Vermögen (in Übernahme der Entsprechungsverantwortung) gehört.
Vor dem Übergang zu erweiternden Wesenserkenntnis erinnert dieser Dank an die vermögensermöglichende Ebenbildgabe des schöpferisch gedachten Ursprungs. Der Schlussabschnitt von Kapitel 1 nimmt für die einleitende Weisung der Besinnung Bezug auf die Annahme der Gottebenbildlichkeit, der wir im Andenken ihrer ursprünglichen Gabe unser Seinkönnens in seinen maßgeblichen Bestimmungsgründen verdanken. Im Raum der geistigen Besinnung und ihres Andenkens kann, so die Hoffnung, das personale Ansprechen des ursprünglich Göttlichen in vergegenwärtigendem Gedenken legitim sein und die Erwartung sich rechtfertigen, eine erneuernde Orientierung des Angemessenen im sich Verhalten- und Seinkönnen als Personen empfangen zu können. Die damit verbundene Haltung des Danks wird im Herzen, dem als Sitz der Denk- und Einsichtsvermögen deren ursprüngliche Bestimmungsgründe eingeschrieben sind, aus einem wahrheitsliebenden Gedenken gegenwärtig, das dem Erkunden die Richtung seiner Besinnung gibt und als Gabe der Ebenbildlichkeit zu erinnern im Grund der Erkenntnis- und Gedächtnisvermögen wiedererkennbar sein muß.
Ich bekenne, Herr, und sage Dank, daß Du in mir dieses Dein Bild geschaffen hast, damit ich, Deiner mich erinnernd, Dich denke, Dich liebe. (P 1)
Mit dem Eingedenken (imaginem) des Bildes durch memor, cogitem, amem – in Gedächtnis, Denken, Liebe – wird aber zugleich der Wirkungsverlust dieses Ebenbilds beklagt. Die Geltung ist nur gedacht; gegenwärtig ist ihr Gedenken, nicht das Entsprechen selbst. Die Suche ist auf ein Finden dessen angewiesen, dessen Gegenwart als Einsicht in die Entsprechung sich zeigte und als wahr seiend zu erkennen sein müsste. Das Denken hat jedoch im Bewußtsein seines Verlangens in der Suche an einer ihre Ausrichtung tragenden Erinnerung und damit an einer Imagination der Maßgabe teil, die für ursprünglich angenommen gilt, ohne in Gegenwart ihrer Entsprechung für gültig erkannt zu sein. Dem Denken ist im Ursprungsverhältnis somit ein Widerstreit in das Geltungsbewußtsein der Ebenbildbestimmung eingeschrieben, den es in einer rein gedanklich zu vernehmen gesuchten Einsicht nicht lösen kann. Im Bewußtsein des imaginativen Denkens mangelt es seiner Haltung an einer wahre Einsicht gewährenden Entsprechung. Das auf der Suche nach der rechten Einsicht in das göttlich Maßgebende sich bewußte Denkverhalten indiziert eine Ungemäßheit seines nach Wissen verlangenden Verhaltens selbst.8 Jenes erfüllte Sein in Entsprechung des uns ursprünglichen Maßes, durch das sich ihm bestimmt, wozu es geschaffen wurde, scheint verloren - perditit, ad quod factus est.
Zugleich weiß das diesen Verlust beklagende Denken um ein Maß, an dem es den Verlust misst. Es hat das Maß zur Angemessenheit in der eingenommenen Ausrichtung auf das Wesen des Göttlichen für sich ja aus dem Glaubensgedächtnis in eine Geltung gesetzt, von der er hoffen kann, dass sie sich bewahrheiten möge. Damit gewinnt aber das Wahrheit und Einsicht in seinem Suchen liebende Denken eine über das Fassen- und Haltenwollen in Gedanken und Wissen hinausweisende, es selbst anleitende Perspektive, in der sich die Ebenbildgabe als einsichtsgebend mit der Wahrheit in einem Begriff verbindet, der etwas bedeutet, das als Maß im Grund des Denkenkönnens schon angenommen und in Geltung ist, während das fragend nach Einsicht verlangende Verhalten noch durch Einbildung auf das hin ausgerichtet sich suchend verhält, was nur in der erfüllten Entsprechung wahrhaft gefunden sein könnte.
Der Begriff des Vermögens, das das Maß trägt, solange es ausgeübt wird, gewinnt eine für die Einsichtsbildung im reflektierenden Denken tragende Bedeutung. Für die Annahme zur Übernahme der Verantwortung ebenso bedeutsam ist aber das Spannungsverhältnis im Gottesgedanken zwischen dem unbedingten und als einfach zu denken gesetzten Selbstsein, das selbst Maß ist, aber keine Maß annehmen könnte und kein Für sich Sein hätte9 zur Selbstgemäßheit, die wir als Maß des Selbstseinkönnens als Person in Gemeinschaft durch die ursprüngliche Ebenbildlichkeit annehmen.
Der Dank am Ende von P 4 hält die Annahme einer Einsicht in ein Bewußtsein, das um das noch Ausstehen der Entsprechung weiß, und darin ein dem religiösen Gottesglauben zugehörende Verfasstheit zum Ausdruck bringt: das Glaubensbewußtsein leitet das nach Einsicht strebende Denken in Annahme der Entsprechungsverantwortung an und läßt eine Teilhabe an einer Entsprechungsweisung erkennen, die sich mit der Maßannahme ergibt und die Haltung des Bestimmtwerdens im sich – aus Einsicht – Bestimmen Lassen einnimmt und in personaler Anwesenheit sich darstellt und in stellvertretender Befolgung in die Bildung des Entsprechungsverhaltens weist.
Der dem erinnert bleibenden Nichtentsprechen, dem im Selbstbewußtsein des Denkverhaltens zu Gott ein Unvermögen in der Ungemäßheit seines Anspruchs innewohnt, kann das Denken nur die im Begriff von Gott unaufgebbar zu haltende ursprünglich Selbigkeit entgegenhalten, die ihm in der auf Einsicht hin ausgerichteten Suche einen Grund zur Erschließung des für die Entsprechung anzunehmenden Maßgeblichen als es bindend gibt und über die Intention, Erfüllung in reiner Einsicht zu suchen, hinausweist und dafür die Begrenzung von Wissensintentionen mitvollziehen lernen muß für die Bildung der Vermögen zur Ebenbildentsprechung.
Die Bedingungen der Besonnenheit und des erinnernden Denkens müssen im sich selbst bewußt Werden der Seele darum mit dem Geglaubten, das die Wiederermöglichung von Einstimmung verheißt, ohne sie zweckmäßig handelnd erreichen zu können, als vereinbar sich zeigen. Das Vermögen zu denken, wird mit dem sich Erinnern und der Liebe (auch zur Einsicht und zur Wahrheit) aus dem Glaubensgedächtnis der Ebenbildlichkeit eingestiftet und das Seinkönnen des Denkens in seinem Vermögen als gottgewollt in das Bekenntnis aufgenommen. Darauf vertraut das Denken in seiner Ausrichtung vor aller Gewissheit der Gegenwart und nimmt das Bekenntnis in die Urteilsgeltung jener Bestimmung auf, dass Gott das selbst ist und als das verstanden werden kann, dessen Wesen dem ihn Denken sich in jenen Seinsweisen zu erkennen gibt, die im das Maß jener sein Vermögen wahrenden Grenze gibt, über das hinaus nichts Größers gedacht werden kann, und diese Einsicht dann in einer Begründung hält, dass es genau und nichts anders als das ist, über das hinaus nichts Besseres oder Gerechters gedacht und eingesehen werden kann.
Der noch aus dem Vergleich der Größe in Reflexion auf die unbedingt anzunehmenden Bedingungen geführte Erweis führt Ende des ersten Beweiskapitel P 3 zur Einsicht einer Gewißheit, das es sowohl als es selbst (in re) als auch im Verstand des Denkens (in intellectu) als das existiert, über das hinaus Größeres nicht gedacht werden kann (id quo maius cogitari nequit). Dieses existere betimmt sich im Verhältnis zum Beurteiltwerden und dem Vermögen seiner Urteilskraft. Die Weise dieses Seins als das so bestimmte Etwas (id, aliquid), war dort noch nicht weiter erörtert worden und zunächst nur an die Bestimmungweise gebunden, die zum Verhalten des sein Maß gottgemäß anzuwenden versuchenden Denkens gehört. Der mit dem in Kapitel 5 dann vollzogene Schritt zur Wesensbestimmung der mit einer Maß- und Angemessenheitsbeurteilung unlösbar verknüpften Bestimmung der göttlichen Weise des Seins erweist sich als notwendig für die Zusammenstimmung schon im Denkverhalten zu Gott und zu sich im Bewußtsein seiner Vermögensbedingungen, ist aber durch den Ansatz in P 2 durch jene Identitätsannahme vorbereitet (dass Gott ist, was er ist), die zusammen mit dem unum argumentum das Einsichtsgefüge des Proslogion strukturiert und dazu herausfordert, die Einheit der als Maß zur Geltung kommenden Seinsweisen der Wesenheiten des Göttlichen als grundlegend für ein Entsprechen der Seele (im Sein als Person) und der in ihrem Glauben rechtfertigbaren Glaubensgemeinschaft mit Einsicht anzuerkennen und der Weisung zu folgen. Das in der Suche nach einem fundierenden Bestimmungsgrund gefundene eine Argument, das den Begriff Gottes durch ein Verhaltenskriterium des Vermögens des Denkens zu ihm bestimmt aufnimmt, muß sowohl die versammelnd erinnerten Glaubensgehalte, wie die Vermögen und Kräfte der denkend Einsicht suchenden und in Liebe gedenkenden Seele in einer Zusammenstimmung halten können.
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1 als Washeitsbestimmung einer Seinsweise; sein Wie im Sein wo, wird bestimmt als ein Sein durch: durch unsere Macht oder nicht unsere, entweder aus Erfahrung, dann von anderem bedingt, oder als ihm selbst zugehörig, dann aber nur als ursprünglich für das im Begriff sich bestimmende Verhalten zu ihm – als ein es Bestimmen im sich bestimmen Lassen (und dies können zu müssen).
2 Aus Hegels spekulativem Satz folgt der identitätswahrende Wechsel der genetivisch zuordnenden Bestimmung in das „als“. Die Struktur ist dann nur in einer reflexiven Einteilung des sich selbst als es selbst durch Unterscheidung in einem die Einheit wahrenden Verhalten darstellbar, das die Methode seiner Wahrung zum teilnehmenden Mitvollzug zu erkennen gibt.
3 Zum Mißverstehen der Anselmschen Argumentation bei Thomas siehe die Trennung von Erweis des Seins Gottes und der Erörterung der Seinsweise in STh I, q 2 und 3:
2.1 „Beim Wesen Gottes (essentiam divinam) werden wir fragen: 1. Ob er ist; 2. wie er ist, oder vielmehr, wie er nicht ist; 3. wie er tätig ist“ (durch Wissen, Wille, Macht)
3.1 „Cognito de aliquo an sit, inquirendum restat quomodo sit,“ „Erkannt, dass etwas sei, bleibt (als aufgegeben) zu untersuchen, wie es ist“ oder: „können wir weiter fragen nach seiner Daseinsweise, um so schließlich (im Wissen) zu seinem Wesen vorzudringen – ut sciatur de eo quid sit (zu wissen, was es ist). „Bei Gott können wir freilich nicht wissen, was er ist, sondern höchstens, was er nicht ist.“
Geleitet durch das Selbstsein des Wesens kann die essentia nur durch eine Seinsweise dem Gedachtwerden erschlossen sein, das die Annahme in Entsprechung ermöglicht.
4 Hier ist etwas von dem einprägenden, Einssein formenden Einen aufgenommen, dem Plotin diese Vermögen zuerkennt, ohne dass diese durch es selbst ausgeübt oder gehabt werden könnten. Da durch die Wahrheit als Band auch jedes Erkennen bereits ein Verhältnis zum Erkanntwerdenden zur Grundlage hat, muß Plotin konsequent in Enneade VI 9 erklären, dass das einfache Eine, das keinerlei Verhältnis aufweist, auch keine Erkenntnis ist und sich auch nicht selbst erkennt. Zugleich identifiziert er aber im Denken des Einen die verschiedenen Verhaltensweisen, die zur Einheitsstiftung gehören auf eine das Unterscheidungsverhältnis revidierenden Weise, so dass sich für das Eine selbst das Problem der Einheit der Vielheit von Wesenheiten oder Ideen stellt, wie es P 18 thematisiert, und das von aller Unterscheidung sich unterscheidende Gedenken des Einen für die Identitätsgedächtnisse der Wesens- oder Ideenbegriffe und ihre Vermögen trägt und begleitet.
5 Hosea: Mein Brautgeschenk ist die Treue. - Wort der Bundesstiftung, unverbrüchlich.
6 Appendix, p 130; respondere catholico – die Allgemeingeltung gehört als Form zum Maß der Wahrheit (secundum veritatem) – Im Denken von Gottes Selbstsein richten wir uns auf das Maß der Vermögen unter Bedingungen der Geltung des von ihnen Einsehbaren, auch der zu den geistigen Vermögen der Seele gehörenden Ausübung von Verstandesfunktionen im Urteilen.
7 Vgl. Verweyen S. 43
8 Es ist also nicht nur wie eingangs von Augustinus erinnert, ein vorläufiger Mangel einer noch nicht zureichenden inhaltlichen Bestimmung des uns ausrichtenden Begriffs, sondern wird von einer Verfehlung begleitet, die nicht durch Vermehrung, sondern nur durch ein Verhaltensausrichtungsberichtigung, also eine Umkehr überwunden, aber darum selbst verantwortet sein können muss.
9 Das Eine bedarf seiner selbst nicht, denn es ist es selbst. (VI, 9 42). Es ist kein Gutes für sich, sondern gut für anderes, dessen Einssein es im Geist ihrer Teilhabe ermöglicht. (Plotin, Enneade VI 9,46)