Größer als gedacht?


X. Die Problematik des Vergleichs und die Rückbindung an die in der Begrenzung ermöglichenden Bedingungen für Denken und Empfinden 


33. Das Ungenügen an den nur dem Verstand eröffneten Vernunftgründen

Das 14 Kapitel bereitet eine entscheidende Wendung in der Erschließung von anzunehmenden Entsprechungsbedingungen im geistigen Verhalten der Seele vor, indem es die Ungemäßheit des Einsichtsverlangens in einseitiger Ausrichtung auf die einsichtsgebende Quelle bewußt macht. „Mein Verstand kann nicht an dieses Licht herankommen“ - Das Einsicht erstrebende Denken verhält sich gleich einem sinnlichen Sehen wahrnehmungsgebunden; keine intellektuelle Anschauung ist ihm möglich und, wie immer er sie sich auszudenken suchte, sie könnte als ein Erschauen des reinen Lichts gar kein Maß für ein Entsprechen des seelischen Lebens im ganzen ihrer Vermögen geben. Bedeutsam sind diese Stellen für die aus der Wesensbestimmung zu vollziehende Begrenzung des unmittelbar auf Einsicht zur Erleuchtung bezogenen Denkens, für deren Vermögen ein Maß anzunehmen ist, das den Widerstreit in der Ausrichtung überwindet und die Intention der Erfassung nicht ins unendliche gehen läßt, sondern es mit anderen Vermögen als seine Bedingungen so verbindet, dass es als Einsicht empfangendes Denken an einer Entsprechung aus einer emfangenden Gotteserkenntnis teilhaben kann.

Die in Güte und Gerechtigkeit vermögensermöglichende Grenze bestimmt sich mit der Abwendung von der räumlichen und zeitbedingten Intention auf das Unendliche und Unermessliche von Größe („überschüttet durch Unermesslichkeit“ - als die Fassungskraft nicht recht leitend, sondern die Einsichtsintention verwirrend: „confunditur capacitate“) in Aufnahme der als notwendig für das Erkennen im personalen Gottesverhältnis erachteten Empfindung, die im Einsichtsverlangen und der räumlichen Vorstellung des Seins des Lichts vermisst wird.

Das Sein der Wahrheit als Einsicht, die als solche da ist wird als „überragendes und unzugängliches Licht“ gedacht, behält die Geltung des Seins als Wahrheit. In diesem Anwesenheitsbild des Seins der Wahrheit als Kraft des alles erleuchtenden Lichts kann dessen nicht empfangen Können und der Mangel an Fassungskraft zugleich als ein nicht zugänglicher Raum (wie der Himmel) gedacht werden, der nun in einem weiteren, Widerstreit bergenden Spannungsverhältis vorgestellt wird, aber ein Begegnungs- und Berührungsverhältnis einbezieht und so sich von der reinen auf Erleuchtung und Aufklärung bezogenen Denkhaltung sich für das Verhaltensbewußtsein der Seele untercheidet.

Mit dem durch Bestimmungen von Ortsverhältnissen des Daseins eine Fassungsgestalt im Verhaltensbewußtsein gewinnenden Widertreit: „Wie weit entfernt, der du so nah bist!“ wird die Gegenwärtig des Göttlichen als Wahrheit angenommen, deren Erkenntnis ein Anwesendsein annimmt, das sich dem Empfangen mitteilen können muss. (Begriffen wird, dass die Anwesenheit für das wahrheitsfähige Bewußtsein im Ansprechen angenommen ist, dies Annahme aber vor der Erfüllung des Einsichtsverlngens für das denken wahr sein muss, ohne ihrer durch sinnliche Wahrnehmung von Existenz sich versichern zu können.)

Die räumliche Vorstellung von Dasein als Wahrheit wird dann in P 19 zur Neuorientierung aus Annahme der Wesenheitsbestimmungen durch die sich sammelnden Seelenkräfte ebenfalls überschritten. Das sich Orientieren aus Bestimmungen durch Ideenbegriffe von Vermögen muß sich jedoch mit einem Empfinden der Anwesenheit im vernünftigen Bewußtsein verbinden. Der Mangel der empfindungsgetragenen Anwesenheit bindet nun die Erkenntnis (wie durch P 6 vorbereitet) an das Vernehmen aus der gegebenen Grundlegung zur Entsprechung: „Warum fühle / empfinde ich Dich nicht? Et non te sentio (P 14): Fühlbarkeit / Empfindbarkeit der Anwesenheit, die Freude der gelungenen Entsprechung / Vereinigung, Zusammenstimmung spendet, wird als Kriterium anerkannt und die dafür tauglichen Verhaltensvermögen in die erstrebte Entsporechung und das für sie leitend anzunehmende Maß einbezogen, die jene durch den Verstand angestrebte Einsicht als im Denken zu vernehmen nicht gewährt.

K15, das Michel Corbin für die Mitte des Proslogion hält und Kirschner Anlass gab, Anselms Proslogion im Lichte des 4. Laterankonzils zu deuten, scheint aus dem Einsichtsanspruch herauszutreten, der bisher den Erweisgang geleitet hat, indem es mit dem „größer als gedacht“ eine unermessliche Weise des Seins jenseits von Denkbarkeit und Fassungskraft zuzuerkennen scheint, die jedoch keine des Selbstseins sein und nicht als Maß der Vollkommenheit angenommen sein kann, an dem sich die Fassungsintention wendet, sondern sich aus dem bildgetragenen Ausgriff auf das Sein als reines grenzenloses Licht ergibt. P 15 argumentiert wieder vom Gedachtwerdenkönnen her:

Es kann gedacht werden, dass es etwas gibt (also seiend ist), das nicht gedacht werden kann – und so das Vermögen, es als seiend zu denken, übersteigt. Insofern ist es Größer, als was gedacht werden kann – bestimmt jedoch im Vergleich zu einem das eine Licht als Quelle von Einsicht zu erfassen suchenden Denkens. So aber ist es entweder sich selbst widersprechend (= durch Einbildung als seiend gedacht, ohne ihm im Urteil ein Sein zuerkennen zu können, da es nicht erkennend beurteilt werden kann, daß es ist, was es ist, der Gedanke an es also die Zuerkenntnis des selbstgemäßen Selbstseins verliert, es nicht mehr als es selbst gedacht und angenommen sein kann – als unbegrenzt wäre es nicht unbedingt) - oder es ist größer als auf die Weise des (urteilenden) Denkens eines (gegeben) Seienden gedacht – größer, weil ein Sein unabhängig vom Erfasstsein denkbar ist – in der Unterscheidung sich jedoch der Einbildung verdankt, wenn es nicht als Grund der Intelligibilität und des Daseins erkennbarer Dinge angenommen ist. Tatsächlich ergibt sich beides: als größer als gedacht ist es nicht als Maßgrund in unbedingtem Selbstsein zu halten und wird nur in widerstreitenden Bestimmungen im Gedanken gehalten. Hält P 15 so den Widerstreit fest, in den das Proslogion schon in P 11 geraten war, als es Güte und Gerechtigkeit ohne Entsprechung in der rectitudo für die Verhaltensausrichtung (in der eine Abwendung von der Einsichtsquelle als Ziel des Verlangens notwendig geworden wäre) nur über Gottes Verhaltensbestimmung sinnend verband, so bleibt hier die unbestimmbare Identität des Göttlichen neben dem Undenkbaren ihrer Beschaffenheit im Vergleich einer Größe, der dann verschiedene Wesenbestimmungen als Maß unterlegt werden müssten gehalten. Damit ist aber nicht weniger getan und gesagt, als dass die zuvor die Untersuchung des Quomodo tragenden Identifizierens der maßgeblichen Wesensbestimmungen mit der Unbedingtheit des Selbstseins – ohne und außerhalb des Seins in ursprünglihem Ermöglichen und Bedingen, also unter Einschluss des Verhaltens zu uns als denken, erkennend und (aus Erkennen) maßannehmend zu entsprechen suchend nicht mehr das Verfahren (zur Entsprechung) leiten kann.

Erst mit dem Heraustreten aus einer Vergleichsbestimmung zur Achtung des Wesen als in der Maßgabe grundlegend anwesend, durch die sich das Verhalten von Vermögen im Selbstbewußtsein ausrichtet, kann die Selbsidentität Gottes in Entsprechung einer Grundordnung zu Selbstgemäßheit widerstpruchsfrei als das angenommen werden, über das hinaus nichts würdigeres gedacht werden kann, da es als die Würde selbst im Begriff in Ideenbedeutung zur Steuerung der Achtungsvermögen anwesend ist.

P 16 wechselt mit dem erfragenden „Wo?“ in die Bildsprache des Raumverhältnisses: etwas, das dort, wo wir es verortet suchen, nicht gedacht und kein Ort für ein Gedachtwerden als Etwas, das da ist, gefunden werden kann, wird so zu sein bedeutet zum Hindernis – erhält also jene Widerständigkeit im Verhältnis zu Vermögen und Unvermögen (der Zugänglichkeit), die das urteilend erfassende Denken in der Geltungsbeurteilung von Wirklichkeit nur durch die empfindbare Materie als Bedingung von „Gegenständigkeit“ haben könnte (zur Gegenständigkeit des Gegenstands vgl. Heidegger zu Kant).

34. Kriterien des nicht sinnlichen Empfindens im Gefüge der Wesenbestimmungen P 17- P 18

Erkenntnis aus Empfindung kann nur Erkenntnis der reflektierenden Urteilskraft sein, wenn sie nicht Gegenstandswahrnehmung ist; nur im nicht vom Verlangen sich leiten Lassen, kann sie mit Vernunfteinsicht Achtungsempfindung sein.

Der Erkenntnis noch immer nicht zugänglich, der Einsicht noch immer verborgen, beklagt die bedürftige, nach Sättigung verlangende Seele, dass ihre Sinne und ihr auf ihr Sinnlichkeit bezogener Verstand nicht zureicht. Es sind im wesentlichen ästhetische, mit der seit P 14 vermissten Empfindung verbundene Kriterien, an deren Maß von Vermögen die Seele zu verzweifeln scheint, das Einsichtsverlangen ihr entsprechend erfüllen zu können – die Sinne scheinen abgestumpft, erlahmt (obstupuerunt), der Eingang für das Göttliche „verstopft“ (obstructi - P 17) und vermag nicht, das als sich öffnende Geben von Einsicht und erfreuender Gewissheit der Anwesenheit des göttlich Vollkommenen zu empfangen.

In einer sich selbst aufrüttelnden Anklage bekennt sie ein Unvermögen als selbst verschuldet, begreift sich in der aktiven Aufgabe der Bereitschaft einer angemessenen Haltung für das Einstimmen zur Annahme der erbetenen Einsicht in die nicht negierbare Seinsweise des göttlichen Wesens, hat aber kein anderes Maß, sich dem entsprechend zu verhalten, was ihr Geist zuvor vom Sein des Wesens Gottes erschlossen hatte, als das Ganze ihrer in der sinnlichen Wahrnehmung ausgerichteten Sinne und dem Sinn für Schönheit (pulchritudinem), Einstimmung (harmoniam) und gutem Geschmack (saporem) – ruft also das Maß der reflektierenden Urteilskraft auf und nimmt die Maßstäbe der an ihrem Sinn teilhabenden Sinne in ihren Anspruch, erkennend, dass das für sie als Maßgeblich zu erkennende nicht durch diese Sinne und der Art ihrer Ermessungs- und Fassungskraft zu erfassen, zu hören, zu sehen, zu schmecken oder zu tasten ist.

Dass die Urteilskraft des Geistes der Seele sich einer Verfehlung (hamartia – peccatum) bewußt ist, stellt sich aus dem unabweisbaren Anspruch der Entsprechung der Einheit des Ganzen des Seins des Wesens des Göttlichen und des Ganzen der Seele dar, die nicht als ein gegebenes Etwas sich bewußt ist [nicht sich zum Gegenstand eines Verstandesverhaltens ihres Geistes bewußt ist], sondern in einem Verlangen befasst, dessen Erfüllung allein erst ein Ganzsein (und ganz sie selbst Sein) der Seele in Selbstgemäßheit der Entsprechung sie annehmen läßt (personwerdend). Als notwendig unerfüllt begreift sich dieses so ausgerichtete Verlangen von der dem Göttlichen entsprechenden Liebe sehr verschieden.

Die Einheit als Ganzheit in Abwehr des Gedankens an eine Zusammensetzung für das Denken des Seins des Wesens in den anzunehmenden Seinsweisen seiner Anwesenheit war zuvor im Verhältnis zu Raum- und Zeitverhältnissen des Gegebenseins von sich Gebendem erörtert und jede verständige Verortung oder Begrenzung für den Gottesgedanken in Verhältnissen des zeitlichen oder räumlichen Außereinander abgehalten worden.

Neben der auf Anschauung bezogenen Wahrnehmung des Gegebenen, deren Ausrichtung bereits für den Lichtraum in P 14 für das Anwesendsein der Wahrheit selbst ein Sehen und Einsehen nicht zu unterscheiden gesuchtes Bild angenommen hatte, in P 16 im Maß der Ermessung ausgedehnter (Weite) und intensiver (Glanz) Größen, thematisch sind und in P 19 und P 20 für das Ganzsein im Verhältnis zu Ort, Raum und Zeit wieder aufgenommen werden, die Seinsweise des Göttlichen selbst als Gegenwart (des Ewigen als ewig Gültigen) erschließend, sind es in P 17 die ästhetischen Kriterien der mit den Begehrungsvermögen verbundenen Urteilskraft – also des Eros im Verlangen nach Erfüllung im Schönen, die in ihrem das Verhalten der Seele in ihrem geistig sie zu führen beauftragten Geist ausrichtenden Verlangen sich im Maß der Entsprechung als ganzer verwandeln und einer Entsprechung in der Gegenwart der liebenden Gewißheit der Gabe des rechten Maßes fähig sein muss.

Die Urteilskraft müsste statt eines das Sinnesverlangen von Sinnlichkeit und Begehren zu vereinigen suchenden Ganzheit „aller Sinne“ sich in der Reflexion auf das konstitutive Ungenügen einer als Sinnwesen sich begreifenden Menschlichkeit für das Empfangen und sich Vereinigen mit dem göttlich Erbetenen (das auf eine Sündennot, nicht auf einen Erkenntnismangel in der Wahrnehmung beruhte) als unter dem Anspruch eines „Gemeinsinns“ stehend sich begreifen, darin der Geist der Urteilskraft eines einzelnen Menschen das rechte Urteil des Schönen dort, wo es wirklich empfunden werden kann – in einer nach dem Maß der Schönheit beurteilenden Wahrnehmungsverhalten zu jeweils schönen Werken oder Erscheinungsstrukturen und harmonischen Prozessen (Musik, Hören) - ihre allgemeine Zustimmung antizipierend.

Erst mit dieser Einstimmung wäre das Anwesen des Göttlichen in gemeinschaftlicher Entsprechung in der seiner Vollkommenheit der Maßgabe angemessenen Weise anzunehmen.

-  P 25 müsste Werk des Geistes sein, dass sich unter diesem Anspruch darstellt und die Einstimmung als geistige Gemeinschaft durch Bildung am Ideenwerk zur Erkenntnis ermöglicht – an der ursprünglichen Ermöglichung teilnehmend – einbeziehend die Kritik am Ideal (das die Sinnlichkeitsverlangen nicht so verwandelt hat, dass die „Vergeistigung“ mitvollziehbar wäre).

-  Das Weisheitliche müsste als „Geschmackssinn“ der reflektierenden Urteilskraft mit der Widerstreitverantwortung der praktischen Vernunft in der Darstellung des Gründungsdramas der Gemeinschaftsverantwortung erkennbar und begriffsbildend begreifbar gemacht werden (Einheit systematischer Urteilskraft mit Exegese des Darstellungsgedächtnisses des Gabehandlens des Göttlichen in den Verfehlungen) – Anerkennung des Denkens des Maßes statt Erkenntnis in nur einbildnerische Erfüllung einer zukünftig ewigen Gegenwart.

Et iterum ecce turbatio. - Sie ergibt sich zunächst aus der Unvereinbarkeit der Vielheit der Wesenheiten mit der Einfachheit des Einen. P 18 vollzieht dann die die jeweilige Identität aus der Versammlung der Seelenkräfte, ohne jedoch deren Gemäßheit in Verantwortung der Unstimmigkeit in die Vereinigung des Anzunehmenden einzugliedern. Die Verwirrung weist damit auf die der Urteilskraft voraus, die die Idee als Maß ihres Vermögens im Objekt des Begehrens zu besitzen und zu genießen den Geist der Seele noch aus eine Weise ausrichtet, in der sie die ursprüngliche Ermöglichung ihrer Vermögen nicht annehmen kann. Stattdessen streifen die folgenden Ausblicke teils die Höllenqualen (Früchte vor Augen, die sich der Erfüllung jedoch entziehen – und nur gemalt sind), teils rücken die Erwartungen in die Nähe des Gott gleich sein zu Wollens des Sündenfalls. Wird Erlösung nur als Freudenzustand imaginiert und ähnelt sich den falschen Verheißungen vor der Unterscheidungskraft von gut und böse an? Nicht im Geist Jesu Christi aus der Nachfolge, in der allein sich die verlorende Annahmefähigkeit der Ebenbildlichkeitsbestimmung erneuern kann?

35. Sammlung

Die Texte der folgenden Kapitel des Proslogion beschreiben die Vergeblichkeit der Erfüllung eines verfehlenden Verlangens: sich zu erheben „was nicht das ist, was wir suchten, wenn wir es finden“– statt des Empfangens des sich Herab- und Hingebenden. Kommt nicht die Kunde der Verheißung kommt in die Kammer der Magd – und wird von der Demut her zum Auftrag der Sendung in der Hoffnung. In der abschließenden Selbstaufforderung zur Versammlung weist die Schrift über sich hinaus; es klingt zwar die Bitte um Reinigung, Berichtigung – im Schauen – an und die wieder zu findende Zuwendung zum Wesen Gottes als eine Teilnahme ermöglichende Seinsweise bedarf eerneut einer Aufforderung wie schon in P 1.

recolligat vires suas anima mea et toto intellectu iterum intendat in te Domine. - Es sammle aufs neue ihre Krafte meine Seele und mit ganzer Verstandeskraft richte sie sich wiederum auf Dich, Herr!

Der schon im „Schm'a Israel“ biblisch geprägte Aufruf zur Sammlung der Kräfte für die Anmessung im Gottesverhältnis, das einer Angemessenheit im Selbstverhältnis fordert und sie als ursprünglich ermöglicht zu glauben weist, greift auf das aus, was im Leben die Entsprechung trägt. In Bereitschaft durch die Arbeit der Einsichtsbildung erhofft ist eine Erneuerung der Ausrichtung zu dieser Sammlung aus dem erkennend anzunehmenden Wassein, nun von der Einheit des sich als Maßgrund gebenden Wesens her, dessen Erkenntnis in einer praktisch sich orientierenden Selbsterkenntnis ergibt, das nicht mehr in einer Kammer gehalten sein kann, sondern sich als die Achtungsgemeinschaft im Personsein von Menschen bewährt, die ihrer ursprünglich maßgeblichen Bestimmungsgründe verhaltensleitend gedenken. Die Aufforderung wird darum vom Eingeständnis der noch nicht überwundenen Ausrichtungsverfehlung begleitet und als Verfehlung der geistigen Führungskraft der Seele den zwar notwendigen, aber für sich noch unzureichenden Geltungen von Vernunft und Empfindung, zugedacht.

Das Personsein ist als Seeleneinheit im Maß der Einheit ihrer Vermögen anzunehmen, wird aber auf die in ihrer „Versammlungseinheit“ noch nicht sich entsprechend gefundene Ordnung hin in eine dem Geist der Gemeinschaft zugewandte Aufgabe verwandelt. Die zu erfüllen ausstehende Ordnungsaufgabe, für die nur ein Teilweg beschritten werden konnte, ist nicht auf das Erfüllungsverlangen als Besitzname von Vollkommenheit ausgerichtet, sondern als Vollkommenheit der ursprünglichen Maßgabe der Seelenkräfte als Vermögen anzunehmen, wie sie die Einsichtsbewegung von Anfang an leitete: also in der Maßentsprechung – das im Vertrauen auf die Ebenbildgrundlegung aufgerufene Entsprechungssverhalten aus Annahmerkenntnis des Wesens als Maß offenbart.

– intelligit cor meum - Als was wird dich mein Herz verstehen?

Quid es … Gewiß – in Begriffen von Wesenheiten (Vielheit) – Aufgabe: Selbstheit (ungeteilt, unteilbar) als Einheit einer Vielheit identitätswahrend in der Gabe des je Maßgeblichen für die vermögensgemäße Orientierung, denn deren Mangel an Unterscheidung (von Sinnlichkeit, Verstand und Vernunft der Urteilskraft, von Maß des Vermögens und Erfüllungsmaß des Genusses – Hunger/Durst – war der Verwirrungsgrund, der zu Anfang von P 18 bewußt gemacht wird).

Der Verstand kann in der Tat die Einheit der Vielheit nicht schauen, um sie als ein Ganzes als anschauungsgleich gegeben zu Erfassen – eben in Verstandesmanier zu erkennen, - aber die Verfehlung würde noch dieser Mangelbeshreibung anhaften, der Grund der Verfehlung noch nicht erkannt sein, wenn das Schauen als ein Ganzes umwillen des Genießens erstrebt wird.

Anselm erkennt aber, dass ein in der Haltung des Wahrnehmens operierender Verstand das Ganze nur als Summe und Zusammensetzung von Teilen denken und ansetzen kann. Der Begriff des Ganzen geht immer auf den Unterschied zu seinen Teilen aus und muß es als ein Zusammengesetztes denken. Die Identität des Selbstseins wäre dann ohne eine Seinsweis in und durch die Einheit von in einer teilbaren Seinsweise „anwesenden“ Vielheit von Maßgaben nie als ein Ganzes denkbar und kann darum nur durchgehalten werden, wenn das Identischsein als Bestimmung des Selbstseins alles Können in der Integration der Vielheit durchzieht, also in der Versammlung der Seelenkräfte, die im Begriff der Person das Sein als Individuum für alle gottebenbildlich geschaffenen Wesen (in ihrer material seelischen Existenz) zur Geltung bringt – in Bestimmung des Personbegriffs durch Verantwortungsübernahme der Ermöglichung von Vermögen.

Was bist du … wie also bist du …

Die Fragestellungen ab P 5 werden unter dem sich versammelnden einheitsanspruch des Geistes in der Ausrichtungserneuerung der Maßannahme für die zur Entsprechung sich zu Vereinstimmung aufgerufenen Seelenvermögen. Das Denken sieht sich nun zu einer Denkfigur genötigt, die die Verstandeseinheit in der Bestimmung von wahrnehmbar Gegebenem und erfahrbar seiendem bricht: Jedes (als Teil gedachtes) Wesen ist das Ganze.

quomodo ergo Domine es omnia hæc? an sunt partes tui aut potius unumquodque horum est totum quod es? - Wie also, Herr, bist Du alles dies? Sind es etwa Teile von Dir, oder ist vielmehr ein jedes von diesen ganz, was Du bist? (das Ganze, das Du bist)? (P 18)

Das Ganzsein – hier genauer – das Selbstsein wird in jeder der Verhaltensweisen aus einem Vermögen, das alle anderen Vermögen als Bedingungen und Teilhaben wahrt und integriert, mit in Geltung genommen, – dieses zu wahren ist darum nie nur im Begriff je einer Wesensbestimmung möglich.

Dafür ist hier nur ein Ausblick zu geben: dem jeweils einzeln im Begriff als Wesenheit zu nennenden Wesen kann keine Existenz für sich zugesprochen werden. Es ist in der Folge auch keine Identität von Wesen und Person als einer einzigen für die Einheit von Gottes Sein und Wesen in Rechtheit denkbar, da die dem Personsein zukommende Trägerschaft der Einheit der Wesenheiten nicht ohne Verhalten zueinander – in Gabe und Annahme und Weitergabe – begriffen und erkannt und bewußt sein kann. Nur in einer Vertretung, die den Wechsel der Haltungen je nach Aufgabe und Sinn zur maßgeblichen Begründung von Kooperation ermöglicht, kann das Denken hier weitere Wege der Bestimmung und Einsicht erkunden. Erfordert ist so ein verantwortliches Teilnehmen zur Integration in Gemeinschaft aus gottentsprechend vertretendem und antizipativ die Bildung personaler Vermögen erneuernd initierendem Geist (inspirativ).

Das „Ist“ im Gebrauch der Aussagen, Gott ist die Wahrheit, die Gerechtigkeit, die Güte usw, bleibt dabei problematisch; ein Rückzug auf die krude Behauptung, man glaube, dass Gott existiere und erhebt sie zum entscheidenden Kriterium der Teilhabe an der Gemeinschaft der Gläubigen, setzt die vom Toren her zurÜberwindung gebrachte Verfehlung nur in anderen Feldern fort: gelingen kann die Rede von Gott – wie das Unabtrennbare des Ansprechens von Gott und der ihre Vermögen und Bedingungen zu erkennen aufgerufenden Seele je selbst nur im Mitsprechen und Mittun gemäß je nach Art des Vermögens in Annahme der ihm ursprünglichen Maßbestimmung.

Ein Vermögen kann die Einheit aller nur „sein“, wenn es sie als Bedingung seines Selbstseins verantwortet und so durch das Vermögen der Einstimmungsverantwortung – die Vernunft – geleitet wird. An ihr in der Identität eines Selbstseins teilhaben zu können, ist die wieder zu ermöglichen ihr aufgebene Seinsweise. Deren sie wendende Bestimmung wird ihr im Gottes- und Selbstverhältnis als leitende Einsicht eröffnet, die zum praktisch orientierten Selbstbewußtsein gehört.

Wie das „du bist“ anzeigt, ist als Seinsweise der Seelenvermögen das Selbstsein als Person in Vermögens- und Vermögensmaß verantwortlichem Selbstsein (als gottentsprechend) anzunehmen notwendig. (nicht im beschauenden „etwas“, das Gott ist). Darum gibt das anredende Du die durchgängig zu wahrende Haltung an, die dem Anliegen der Entsprechung um personalen Verhalten treue bleibt. Es wäre verfehlt, sie durch eine „objektive“ Geltungsform von Beweis ersetzt wissen zu wollen.

P 18 macht deutlich, dass ein Sein als im Ganzen eines und unteilbares festzuhalten sein muß – ein Eines (zu sein) in jeder Hinsicht (vgl. omnino in: melius ipsum) – in und gegenüber den Erfassungsintentionen des Verstandesdenkens.

Denn was aus Teilen zusammengefügt ist, ist durchaus nicht eines

nam quidquid partibus est iunctum non est omnino unum

Dieser Identitätsanspruch im Gedächtnis der Vielheit der auf die Seinsweisen des maßgrundgebend Göttlichen (als Ursprung der Seelenvermögen) bezogenen Wesensbegriffe wird vom quo nihil melius cogitari potest her aufrechterhalten (also in der Urteilskraftannahme des Maßes die Gutheit als Kriterium zur Geltung gebracht, nicht mehr die Größe, die zur Suche nach dem Maß diente).

tu es ipsa unitas nullo intellectu divisibilis

Einheit selbst (Idee der Einheit … als Geist) wird im Verhältnis zum Verstand als „unteilbar“ noch durch den Verstand gedacht, der sich gegen seine Einteilungsart (in disjunktiven Urteilen) bestimmt sieht. Auf sich gestellt, würde er so in eine Ungemäßheit seiner Vermögensfunktionen gehalten. Darum gehört zu Ermöglichung noch des verständigen Denkens jene Grenze des Vermögens als wahrnehmungs- und gegenstandsbezogen bestimmentes Verstandesverhaltens, darin er sich gemäß teilhabne kann an den Erkenntnisaufgaben des Seinkönnens als Mensch in der Welt. Aus der Einteilungsart disjunktiven Urteilens, das im Gottes- und Selbstverhältnis nicht zuständig und nicht angemessen in Gebrauch gehalten werden kann, läßt sich die geforderte Integration nicht bewerkstelligt. Erforderlich ist für die Annahme der Aufgabenbestimmung eine Einteilungsart, wie sie die reflektierende Urteilskraft vornimmt, um die Angemessenheit zu bewahren, ihren Anspruch im Gottesverhältnis zu erhalten und das Maß des Selbstseins anzunehmen (→ Selbstgleichheit im Gabe- und Annahmeverhalten).

Das bloße wiederum noch urteilende Identifizieren der Teile mit dem Ganzen löste abermals die Denkaufgabe des weiterhin am Werk seienden Verstandes nicht, der sich noch nicht recht führen zu lassen vermag durch eine maßannehmend reflektierende Urteilskraft in jenem Gemeinsinn, der nun als Werk die Methode (reflexiver Einteilungsbestimmung als Verantwortung zur Einstimmung – den soeben für die Ausrichtung in der Verstandesintention angezeige Verwechselung – in verflechtendem, Vereinigung in Rechtheit ermöglichendem Geist als Wegführung (des Personseins in Verantwortung vor Gott und der Welt) anzuzeigen hätte.

Das Proslogion spricht in P 18 den Verstand in genau dem Ort seiner Begrenzung an, an der die Begriffe des Selbstseinns in Selbstgemäßheit über die im entsprechende Bedingungen des Wissens von etwas hinausweisen, wenn es zu denken weist, dass „alles sei Eins und ein jedes von ihnen ist das Ganze, das Du bist und das alles übrige ist.“ Im Du selbst angesprochen: durch den Logos als Gabe und Einsicht im Geist der Gegenwartverantwortung der Verfehlung entgegen, sie zu überwinden.

Am Ende von P 18 wird das Ganzsein als Eines – statt in der für die Annahme gebotenen Einteilungsreflecxion zur verantwortenden Annahme in Weitergabe des Entsprechungsmaßes – auf das Sein in Welt (als Anwesenheitsform des überall und immer) bezogen. - Damit aber zurückgebunden an ein Selbstbewußtsein des Seins in Existenz, wie es dem denkenden Geist einer Seele zugehört, der in der Welt ist und in deren raum-zeiltlicher Gegenwart Seiendes verortet und zuordnet, nicht aber entsprechend der Annahme des Anspruchs der Maßgrundgabe in Verantwortung von Verhaltens- und Verantwortungsvermögen nach dem Maß der Gerechtigkeit und der Rechtheit, wie dies im Ansatz erst die Folgeschriften tun – auf die hin aber der Schluß die Vereinigung von Wahrheit und Gerechtigkeit nur mit der Verantwortung für die Verhaltensorientierung inder Bildung der Vermögen aus dem Bewußtein ihre Ungemäßheit hätte weisen können – die Ausrichtungsaufgabe in Rechtheit als Aufgabe zu erkennen gebend.

Aufmerksam gemacht sei hier nur auf einige diese Problematik in den Folgekapiteln berührende Stellen:

P 19 – umschließen – Bezug zur Allheit (der Dinge)

P 20 ewige Gegenwart – Selbstgegenwärtigkeit (Geist im Vorbild zur Selbstgegenwart des einzelnen in Welt) – Gottes Geist nicht weltlos – umschließt alles (→ Selbstverhältnis: P 22 ein Genügen – Maß der Erfüllung, Genügen in allem Verlangen aller Seelenvermögen: Aufgabe der Einheit in der Annahme des Maßes verfehlt – P 19 bis P 26 konstruieren einen Daseinsraum, der zugänglich werden soll als Erfüllungsort – darum Rückfall in die kategorial gedachte Beschaffenheit – Qualität P 24 als Mutmaßung / Analogie)

P 21 selbst nicht räumlich in allem Raum da – und an keinem Ort fasslich „ohne allen Raum“

P 24 Liebenswert, Begehrenswert – köstlich (Vorzug – Urteilskraft in der Wahl – statt in Erkenntnis des Maßgrunds in Haltung teilnehmender Ermöglichung)

  XI.

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