Einheit aus ursprünglicher Vereinigung sich unterscheidender Vermögen


VI. Gotteserkenntnis im sie zu wahren aufgetragenen Glauben


17. Bedingungen und Grenzen der Verstandesvermögen in der Glaubenserkenntnis

Das Begreifen von Gott als Gott ist als Einsichtshaltung weder durch diskursives Denken im Gebrauch von Urteilen über etwas und deren Verknüpfung nach Regeln der Logik möglich, noch durch eine intellektuelle Anschauung (visio), deren Möglichkeit wir nicht konstruieren können und der wir weder Wahrheit noch Gutheit zuerkennen könnten. Denn im Grund einer Ermöglichung wäre es in keiner Weise gut, eine Schau Gottes als identisch mit dem Erschauen Gottes von Allem als maßgeblich für uns und als Ursprung unserer Vermögen annehmen zu müssen. Daraus ergibt sich die Aufgabe der in der Besinnung auf Bedingungen zugleich vermögenskritischen Bestimmungserkenntnis der Wesensbegriffe im Anschluss an die Existenzzuerkenntnis von P 4 als Bedingung des Gedankens an das Sein Gottes in allen seinen zu den Bedingungen des als unbedingt Geachtetwerdenkönnens gehörenden Seinsweisen.

Für das Halten der Wesensidentität des Göttlichen ist im es wahrenden Denken eine Einheit verschiedener Denkvermögen und Funktionen notwendig, die jene Richtung schon im Suchen einzuschlagen ermöglichte und in P 1 schon als Geist (mens) begriffen wird, der sich herausgefordert sieht, in der Suchintention aber des Denkens nicht als Einheit erkannt und gewahrt ist: das Verhalten steht einseitig in einem Verlangen nach Einsicht. Im Begriffsgedächtnis des Gottesgedankens bedingt eine Einheit von funktionell unterscheidbaren Verhaltensweisen und Vermögen die Identität im zu wahrenden Selbstsein. Sofern Gott nun dies sein Gedachtwerden als Ursprung von Einsicht ermöglicht, kann seine Gabe ihn als denselben nur zu halten ermöglichen und in Begriff und Gedächtnis ihn wahren, wenn es Identitätseinsicht so gründet, dass sie durch die Einheit von Verhaltensvermögen im Seinkönnen für uns gestiftet wird. Zugleich stellt diese Einheitsbedingung von Identität ein unbedingte Bedingung dar, Gottes Selbstsein denken zu können.

Im Unterschied zu Thomas ist es nicht das reine Sein, das von Gott erkennbar ist, sondern die ursprünglich Vereinigungsform von Wesensverhalten in der Erkenntnisbildung des seine Identität in der Annahme wahrenden Begriffs.

Es muß im Denken des Maßes einer Wesensidentität im Daßsein angenommen sein und gewahrt werden können, die ihre Unbedingtheit durch die gewahrten Bedingungen des Denkvermögens in Begriffen in Geltung zu halten ermöglicht. Das Denken bringt so seinerseits durch das Halten im es Können und die Wahrung seiner als göttlich geforderten und als ermöglicht anzunehmenden Bedingungen der Entsprechungsvermögen eine Unbedingtheit zur Geltung, die der Seinsweise des Wesens des Göttlichen als Selbstsein zuerkannt wird aber nie ablösbar ist von der Selbstachtung im Vertrauen auf die eigenen Vermögen in reflektierter Urteilskraft im Verhältnisses zu Gott, die als notwendig und angemessen grundlegend gerechtfertigt sind.

Anselm kann das Unverlierbare des Anspruchs, dies zu können, für das seiner Vermögen und Bedingungen sich bewußte Denken aufweisen, da jene Bestimmung, das Gott selbst das ist, über das hinaus nichts größeres gedacht werden kann, vom Identitätsgedanken begleitet wird und die Form der Wesensbestimmung in Unterscheidung von einer Zusammensetzung von Größe ins Unermessliche unterscheidet. Das Denken nimmt darin keine Grenze gegen das Unbegrenzte (infinitum) an, das noch immer durch ein Fortschreiten ins Unbestimmte (indefinitum) durch Zusammensetzung konzipiert wäre, sondern nimmt an der Unbedingtheit der Bedingungen von Identität für jedes Verhalten zu ihr (unteilbaren) Anteil: daß ich einsehe, daß Du bist, wie wir glauben, und das bist, was wir glauben. (P 2)

Mit der Einsicht in die Einheitsbedingungen und der Begrenzung von Größenbeurteilung für das Denkverhalten zu Gott selbst ist dem Selbstsein mit den Grund der vereinigten Denk- Erkenntnis- und Gedächtnisvermögen in Begriffsbedeutung und Identitätswahrung auch die Wahrheit als Einsicht in Grund und Geltung als sie selbst vereint. Es fällt auf: alles, was wir als Bedingungen der Gottesidentität im es wahrenden Denken einbegreifen, erhält jene Identitätsform des etwas selbst als es selbst. Darum kann in P 18 wiederum eine Identität des Ganzen als Einheit mit jedem des darin Vereinigten gesagt und angenommen werden, ohne dass es für den methodisch ungeleiteten Verstand fasslich wäre, wie zu Anfang dieses Abschnitts erläutert.

Im Monologion war es das Maß des Guten selbst, das in jeder Beurteilung, etwas für gut zu erachten, angenommen wird und als ein Selbes und Eines zu begreifen ist. Im Proslogion ist es die Wahrheit, die der Seinsweise des einsichtig werdenden Selbstseins als Wesensidentität im Einsichtsverlangen zugedacht ist und als ihm selbst zugehörig nicht willkürlich abgesprochen oder verneint werden kann, da dann das Denken eine Bedingung seines eigenen Denkvermögen im Gebrauch von Begriffen verletzte. Sie kommt unmittelbar als Wesen mit der zu haltenden Identität der Begriffsbestimmung zur Geltung.

Mit der ins Bedenken gehaltenen Bestimmung des Begriffs von Gottes Wesen als ein unbedingt und ursprüngliches Selbstsein unterstellt sich das Denken dem Anspruch der Einstimmung, zu deren Wahrung sich das einsichtliebende Denken durch den Ausgriff auf einen Maßgrund herausgefordert sieht, dem es die Kraft zuerkennen können muß, Ordnung zu stiften und die Verwirrung zu lösen. Das Denken ist darum unmittelbar gehalten, selbst die Einstimmung im dem, was es zu Gott denkt, zu wahren oder wieder zu erreichen. Die im Ansatz aufgenommene Identität im Begriff, dass Gott ist, was er ist, führt jede Annahme einer Bestimmung der Begriffsbedeutung zur Prüfung ihrer Einstimmungsfähigkeit und kann einen Geltungsanspruch abwehren, von dem sich erkennen läßt, dass das ihn in seinem Sein, was und wie er ist, bestimmend Angegebene nicht zusammenstimmen kann – quod convenir non potest (P 2).

Mit dem quo nihil maius Argument war eine Beurteilungsbestimmung zur einsichtigen Wahrung des Gottesgedankens gefunden worden, der das urteilende Bestimmungsverhalten an das unbedingte Maß jeder ermessenden Beurteilung erinnert und als geltend angenommen sein muß. Durch die darin geforderte Besinnung auf die Bedingungen eines beurteilenden Bestimmungsverhaltens im Selbst- und Gottesverhältnis lassen sich weitere Vermögensbedingungen in ihren dem Göttlichen Wesen selbst zuzuerkennenden Gründen und Maßgaben erschließen, die in der angestrebten Entsprechung als grundlegend anzunehmen, zu beachten und durch Befolgung als Entsprechung zu integrieren sind.1 Ohne die Selbsterkenntnis dieser die Annahme zur Entsprechung bedingenden Vermögen lassen sich die als verschieden nur maßgeblich werdenden Wesenheiten des Göttlichen weder einsehen noch vereinigen. Und darum muß der Ursprung als Gabe der Maßgebenden Einsicht als Ermöglichung dieser Vermögen am Ort ihrer Zusammenstimmung, also in der Anwesenheit der Grundlegung der Personengemeinschaft erkennbar werden, in deren Geist das Göttliche selbst gegenwärtig ist. Auf die tragende Bedeutung der Gegenwart für die Glaubenseinsicht werden wir mit P 20 eingehen.2

18. Einsichtssuche aus dem Begriff der Selbstidentität für die Einstimmungsverantwortung

Von jeher war es dem verständigen Denken eine Schwierigkeit, das, was ihm aus Überlieferung und Gedächtnis als das Göttliche oder Heilige bedeutet ward, nach Sein und Wesen recht zu erfassen, begrifflich zu bestimmen und die im Glauben angenommene Gabe der Ebenbildlichkeit so einsichtig zu machen, dass wir ihrer Maßgabe zur Entsprechung folgen können3. Eine bloße Angabe von Regeln und Geboten zur Handlungsanweisung verfehlte die handlungswirksame, Arbeitsmühe fordernde Teilhabe und Teilnahme eröffnende Wiederermöglichung der das Ganze des Seinkönnens als menschliche Person einbeziehenden Entsprechung.

Aus dem Bewußtsein, dass der als Herr angesprochene Gott das selbst ist und für uns sein können muss, was wir von ihm auf die im Glaubensgedächtnis erfasste Weise glauben, wird von ihm ein für uns maßgeblich werdendes Selbstsein angenommen, das sich notwendig in der Selbstübereinstimmung des von ihm Empfangenen und Erfassten sich zeigen und bewähren muss. An ihm müssen sich Widerspruch und Widerstreit in ihren Ursachen kenntlich und von ihm her erkenntniseröffnend überwinden lassen,

Mit jener Begriffsbestimmung des Selbstseins, dass Gott ist, was er ist, stellt sich dem Denken die Aufgabe, dieses Selbstsein als Wassein in der dem Einsichtgebenden eigentümlichen Weise als Ursprung und Grund von Einsichts- und Entsprechungsvermögen des je Einsicht Empfangenden zu vergegenwärtigen und als gültig auszuweisen, daß ihm das göttliche Wesen maß- und grundgebend für das Selbstseinkönnen sein kann, wie es sich aus dem tradierten Glauben und dem Schöpfungserzählung ergibt.

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Maßgrundgabe als Ursprung in einem Handeln der Überantwortung aus ursprünglicher Teilhabe in einer Darstellung zu denken, in der sich die verschiedenen Maßgabebestimmungen von Vermögen in Ermöglichung der Selbstgemäß in Selbstsein erkennbar und geltend machen. Vom 5. Kapitel aus, das dem Unbedingten Selbstsein des Göttlichen das Sein als Ursprung zuerkennt, werden dann die verschiedenen, darin ihre Seinsweise erhaltenden Wesenheiten aufgenommen und als untereinander und mit der Selbigkeit zusammenstimmend zu begreifen gesucht (P 6 bis P 13 / P 14 schon die Grenze der Bestimmbarkeit / P 15 setzt diesen Identitätsgrund des Vielen als eins in die Undenkbarkeit). Das göttliche unbedingte Selbstsein wird aus dem Mitvollzug der ursprünglichen Ermöglichung zur grundlegenden Aufgabe der Integration zur materialen Bestimmung der Identitätsform des in Unbedingtheit bedingten Selbstseins als menschliche Person und formt dessen Identität als Individuuum (das Unteilbare) und Einmaligkeit (Einzigkeit) aus.4

Der in P 22 ausdrücklich schon im Titel wieder aufgenommene Leitgedanke, dass Gott selbst und unverbrüchlich das ist, „was er ist und der er ist“ - quod est et qui est – bildet als Vollkommenheit des Selbstseins die begriffliche Führungsbestimmung von Identität für den reflexiv einzuschlagenden Einsichtsweg zur vernünftigen Begründung des Glaubwürdigen im Proslogion, die Einheit und Einstimmung zu verantworten übernimmt und aufgibt. Die nur als unbedingt maßgeblich verhaltensreflexiv zu erkennenden Bestimmungen der Bedeutung des Göttlichen für uns, sind zu erschließen und in die Achtung aufzunehmen durch das so gedachte Wassein Gottes als etwas, quo nihil maius cogitari possit, dem Denken zur Erkenntnis aufgegeben. Das aus der Grenze des Denkvermögens aufzunehmende Maß muß jene Einheit der Vielheit von die Einstimmung bedingenden Vermögen anerkennen, die das Annehmen des göttlich Maßgeblichen für das Sein als Person in geistiger Gemeinschaft in ihrem Verhalten leitet und zu sein ermöglicht. 

Der aus dem Glaubensgedächtnis aufgenommene Gottesgedanke ist damit so gefasst, dass das Denken die sich stellende Aufgabe zum Nachweis seiner Geltung nicht abweisen kann. Der in den Kapiteln 2 bis 4 angetretene Nachweis, dass Gottes Sein – der Aufgabe einen Begriff seines Selbstseins im Denken halten zu können entsprechend – nicht nicht gedacht werden kann, hat darum eine Einsichtseröffnung zur Konsequenz, die ein über das Urteils- und Denkverhalten zu Gott hinaus weitere Verhaltensweisen zur zu erkunden übernommenen Entsprechung erschließen und es beachtend einbeziehen muß. Mit dem Vernunftschluss in Kapitel 4 erreicht die das Beurteilen im Verhältnis zum gedachten Sein des Göttlichen zu entscheiden suchende Überlegung mit der Einsicht in die Nichtdenkbarkeit des Nichtseins seines unbedingten Selbstseins aber jene Haltung, die im Selbstbewußtsein von Vermögensbedingungen des urteilenden Denken die Identität in Unbedingtheit von Bedingungen der Entsprechung aufnimmt und den Erkenntnisweg zu ihrer Wiederermöglichung durchträgt.

19. Begrenzung durch Bedingungserkenntnis in Übernahme der Einstimmungsverantwortung

Gottes Wesen ist als ein offenbares, als Wahrheit in Erkanntheit sich erschließendes Sein anzunehmen, an dem teilzuhaben unserer Einsicht von ihm selbst her nicht verwehrt sein kann. Darum wird sie der Bitte in seinem Namen gewährt, braucht aber Rede und Begriff im Gedenken des zugesagten Selbstseins des Göttlichen.

Das in P 3 als schlechterdings wahrhaft Aufgenommene schließt den Gedankengang der Einsichtsbildung aus P 2 schon ein. Es hat als Gedachtwerden an einer in Gedanken zu haltenden, vernehmbaren Begriffsbestimmung teil, die der Kunde und der Rede zugehört. Darum ist das wahrhaft auf ein Verhalten im ausgeübten Handeln der ausdrucksfähig sich mitteilenden geistigen Vermögen bezogen. Liest man die theologischen Schriften Anselms sorgfältig, so werden dem Wesen Gottes jene geistigen Vermögen zuerkannt, die wir nur aus einem Vernehmen in Verbindung mit dem Hören des Worts als zur Entsprechung bestimmt kennen; durch sie können wir das uns als göttlich und heilig Bedeutete erinnern, in der Bildung von weisungsfähigen Begriffsbestimmungen erkennen und in Achtung das vermögen, was wir, dem entsprechend, was uns in Güte und Rechtheit ermöglicht, mögen.

Die Befolgung aus Annahme der vermögensermöglichenden Maßgaben, ist nicht als Wirkung einer Ursache5 und nicht als passives Verhalten6 aus aktiver Bestimmungsmacht des Göttlichen zu denken, sondern schließt ein sich Erkennen in aktiver Berichtigung und Begrenzung aus dem Gewahren von Widerstreit und Verwirrung (aufgrund mangelnder Differenzierung von Vermögen und ihren Bedingungen) als im Vernehmen verantwortbar zur Bildung der Ausrichtung des je eignen Verhaltensvermögens ein. Die Verfassung des Selbstseins Gottes ist nur mit dem Dank des Ursprungs in der geistigen Verfassung der befolgten Weisung denkbar.

20. Selbstbewußtsein in Gegenwart der Grenze

Was sich der Einsicht öffnen soll, steuert die Richtung des Verhaltens im sich Anmessen. Die angegebene Bestimmung bindet jedoch durch die Annahme eines Maßgeblichen in der Intention des etwas Erfassens eine Begrenzung des beurteilenden Denkvermögens ein. Was Gott selbst, im Du angesprochen, ist, wird mit der angegebenen Wesensbestimmung nur so zu denken angegeben, dass darin zugleich eine verhaltensbestimmende Begrenzung des als Vermögen in Anspruch genommenen Denkenkönnens erfolgt, in der ein zunächst nur begrenzend wirkendes Maßgeben als Verhalten des Göttlichen zum nach Einsicht in Berurteilung des als bedeutend Bedeuteten strebenden Denken sich verhält: Du bist etwas, über das Größeres nicht gedacht werden kann. Damit verhält das Denken sich zu etwas, das ihm ein Maß des Vermögens in der Gegenwart des Verhaltens zu ihm bestimmt und in ihm selbst gültig, und nicht nur vorgestellt oder willkürlich gesetzt „sein“ muß und als Person ihm gegenüber treten kann, darin aber das erkennbar Wassein (von etwas) vertritt, das ein gemeinsam Gültiges ist.

Denn der Bestimmung im Gedachtwerden gemäß kann es nur mit einer Grenze der Bestimmungsmacht des Denkverhaltens zu ihm als es selbst angenommen werden, sofern sich das Denken recht und seinen Vermögensbedingungen gemäß zu ihm verhält. Die Grenze der Denkbarkeit dessen, über das hinaus nichts Bedeutenderes, nichts Größeres, nichts Bessere oder Vollkommeneres zu sein gedacht werden kann, muß ein Maß der Selbstgemäßheit der Vermögen des zu ihm als (maßannehmend beurteilend) sich Verhaltens tragen und als gegenüber dem Denkverhalten im Bewußtsein seines Tuns, seiner Ausrichtung und seines Vermögens bestimmt sich geltend machend begreifen lassen (als zur Bedeutung des Gottesbegriffs gehörend): der Bestimmungsgrund muß in ihm liegen und sein Gedachtwerden im Bewußtsein des Denkverhaltens ist kein Erzeugnis des Denkens (das Wort ist nicht aus sich – es ist als gesprochen empfangen und ermöglicht die Besinnung und Einsicht im Bewußtsein seiner Bedeutung)

Die Maßbestimmtheit der Grenze der Urteilskraft im Denken von Gott im Wahren der Bestimmung des Begriffs von ihm durchzieht die geforderte Zusammenstimmung und ermöglicht es, das für Gott als von Gott selbst her aufzunehmende als aufgenommen ins Bewußtsein halten zu können (wie wir es im Bedenken der Begriffsbestimmung tun). Der Glaubenseinsicht ist damit aufgegeben, eine Grenze der Verhaltensausrichtung des bestimmend urteilenden Denkens zu Gott als durch dessen Wesen bestimmt in die Seinsweise des Göttlichen (als sich selbst verhalten zu ihm) so einzutragen, dass es zum Bestimmungsgrund des beurteilenden Verhaltens im Gedenken des Bestimmungsmaßes wird.

Daß sich ein Gedanke an Gott im Erkenntnisverhalten des Denkens nur mit der Wahrung der ausgeübten Vermögen der Einsichtssuche im Bewußtsein der Verhaltensausrichtung erhalten läßt, kommt mit der angegebenen Wesensbestimmung im Verhältnis zum Vermögensmaß eines Könnens zum Ausdruck und erfordert, um in Geltung gehalten werden zu können, ein die Vereinbarkeit mit den Vermögensbedingungen ausweisende Darlegung. Vermieden wird somit, Gottes Wesen durch ihm zugedachte Eigenschaften als von einem anderen Standort als ihm selbst maßgeblich bestimmt und gründend gegeben zu charakterisieren, für deren Zuordnung in der dafür vorauszusetzenden Subsistenz als ihr Träger das bestimmende Denken kein Kriterium der Geltung haben könnte. Jedoch hält auch das urteilend bestimmende sich Verhalten des Verstandes zu Gott ihn unter der Bestimmungsform der Wesensidentität fest, spricht dies aber nicht als Eigenschaft, sondern als Seinsweise eines Identischseins oder Selbtseins zu, die für ein vergleichendes Erfassen jener Grenze zugehört, die Gott selbst als Maß dem Denken ist, das sich erfassend und beurteilend auf ihn selbst, als er selbst im Denken zu halten, ausrichtet.

Der angemessene Ort, den die Seele im Geist sucht und in ihrem Herzen annimmt, muß als von Gott ursprünglich gegründet der Ort der rechten, weil angemessenen Verhaltens- und Denkbestimmung zu ihm sein, die eine Selbstangemessenheit als durch das Maß des Göttlichen in der Ebenbildverheißung gegeben, einschließt. Dass die Entsprechung sich aus der Einheit in Einstimmung aller Kräfte der Seele und des Gemüts nur einstellen kann, wird aus dem Glauben angenommen, muss sich aber unter Anleitung jenes einen Bestimmungsgrundes dem Selbstbewußtsein erschließen, von dem her zur Einsicht kommt, dass alle Kräfte der Seele aufgerufen sind, sich zu sammeln (P 18), um dem leitenden Anspruch einer rechten Orientierung, die im Einsicht suchenden Denken verantwortet wird, im Verhältnis zum Göttlichen wie zu sich selbst gerecht zu werden.

21. Unbedingtheit des Selbstseins als ursprüngliche Güte

Am Ende von Kapitel 4 gilt der Dank einer gewährten Einsicht, die ihrer gewiß ist, aber das eingesehene Sein von der Einsicht nicht unterscheiden kann, weil es das Sein Gottes zwar als Ursprung auch seiner Einsicht denkt, aber nicht einsehen kann, wie dies geschieht, also das Sein des Wesens nicht in der Seinsweise des Ursprungs einsieht, sondern in der Identitätsform als etwas. Das in formaler Identität als nicht negierbare Einsicht gehaltene Sein (als Daß-sein – quod sit) muß nach dem Wassein befragt werden, und P 5 nimmt mit dem Beurteilungskriterium, dass das, über das hinaus nichts größeres gedacht werden könne, das sein muss, das in jeder Hinsicht besser ist, zu sein als nicht zu sein, verschiedene, uns als maßgeblich geltende Begriffe von Seins- und Verhaltensweisen auf, die wir in dieser Beurteilung gebrauchen und Gottes Wesen selbst zugedacht sein können müssen.

Das Selbstsein des Göttlichen, das nicht durch anderes, sondern „allein durch sich besteht“ (solus existens per se) wird im Verhältnis zu allem anderen als das Begriffen, wodurch das andere besteht – und zwar dem Nichtsein durch das Schaffen und Geschaffensein entgegen: omnia alia facta de nihilo. Was, so muss sich der mitdenkende Leser fragen, hat das Nichts (nihilo) mit dem nicht (nihil) zu tun, das dem Denken seine Grenze in der Annahme des Selbstseins Gottes zuweist, wenn es sich auf ihn selbst richtet?

Mit dem nihilo ist ein Nichtsein bedeutet, das den Dingen widerfahren kann und ihr Seinkönnen als dem Nichtseinkönnen entgegen bestimmt, ihr Geworden- und Gemachtsein also in einer Seinsweise befasst ist, das in seinem Bestand umwillen des Bestehens gegründet ist, während das Nichtsein dieser Bestimmung zum Sein widerstrebt. Die Seinsverfassung der aus dem Nichtsein ihrem Nichtseinkönnen entgegen geschaffenen Dinge hat in ihrem geschöpflichen Grund an der Ausrichtung auf das Selbstseinkönnen als zu bewahren teil, die dem Bestimmungsgrund der Schöpfung entspricht. Das Selbstseinkönnen als dem Nichtseinkönnen widerstehend ist darum für gut zu erachten und in der Einsicht des Schöpfergeistes als gut erachtet, dass es sei, anzunehmen. Das ursprünglich als gut zu sein und als es selbst sein zu können Ermöglichte gibt in diesem erkannten Bestimmungsgrund Zeugnis der Güte des Ursprungs und seines Bestimmungsgrundes, etwas als es selbst entstehen zu lassen, das am Gutsein des Ursprungs im Selbstseinkönnen – also im Vermögen der Selbsterhaltung aus dem Gedenken der ursprünglichen Güte für das Können sein kann, was zu sein es in Ausrichtung auf die Bedingungen seines Vermögens erachtet ist. In seiner Grundlegung der als würdig, selbst zu sein ursprünglich geachteten Vermögen ist ein Gedächtnis präsent des Logos der Vermögnensideen im schöpferischen Geist, das im Herzensgrund des Seinsvermögen der gottebenbildlichen Geschöpfe zum Erkundungsort der vestigia trinitatis als Ebenbildverfassung des menschlichen Geistes sollte werden können (in der Besinnung).

Für das beurteilende Denken ist das Sein Gottes als Sein des Wesens verfasst, das in jeder Hinsicht gut ist und alles, was an diesem ursprünglich Guten teilhat so gut ist, für so gut zu erachten ist, dass wir unsere Entscheidungen im Wollen und Erhalten darin bestimmt begreifen, das, was besser ist zu sein als nicht zu sein, auch als gut zu sein achten und ermöglichen, dass es ist und bleiben und als solches sein kann.

    tu es itaque iustus verax beatus et quidquid melius est esse quam non esse. 

    Du bist also gerecht, wahrhaftig, selig und alles was besser ist zu sein als nicht zu sein. (P 5)

Mit der schöpferischen Güte des ursprünglichen Grundes wird das Gutsein zum Kriterium, wie es das Monologion im Denken einer „höchsten Wesenheit“ herausgearbeitet hatte, alle weiteren Wesenheiten als Seinsweisen zu erschließen, die wir von Gottes Sein, Verhalten und Handeln erkennen und seinem Wesen zudenken können. In das erachtend beurteilende Denken werden wesentliche Verhaltensbestimmungen gehoben, die nicht mehr wir bei dem nihil maius, dem beurteilenden Denkvermögen gegenüber eine Grenze anzunehmen bedeutet, sondern sein Beurteilen des „Besser Seins“ einbindet in ein erkennendes Bewußtseinsverhältnis zu Gott im Verhältnis zu den anderen Dingen, die jedoch am selben Maß teilhaben, sonst könnten sie nicht verglichen werden. Der Urteilskraft des Denkenden Geistes ist damit zu einer Annahme des von Gott selbst auszusagenden und anzunehmenden Maßes verholfen, dass es in identischer Bedeutung selbst gebrauchen kann, im nämlichen Sinne wie es der Ebenbildgabe entspricht, da Gott als Schöpfergeist sein Werk ja betrachtend sah, daß es gut war. Damit wird die Urteilskraft im univokem Gebrauch des Maßbegriffs ihres eigenen Vermögens in einer gottgemäßen Erkenntnis des Besseren implizit in die Ebenbildlichkeit einbezogen und zur Entsprechung – durch die Selbigkeit des Wesensmaßes ermöglicht – herausgefordert.

Die Kapitel 6 folgenden Passagen werden einige der wichtigsten, das Göttliche als solches ausmachenden Seins- und Verhaltensweisen unter ihrer Vollkommenheitsbedingung durchdenken und in P 11 dann diese Wege mit dem Begriff der Wesenheiten identifizieren: Deine Wege sind Barmherzigkeit und Wahrheit. Währen im Monologion kurzgeschlossen gesagt wurde, Gott ist gerecht und als vollkommen ist er daher die Gerechtigkeit selbst, muß das Proslogion das Gerechtsein in den Seinsweisen erkennbar werden lassen, in denen die Gerechtigkeit als Maß angenommen wird, denn es ist die Gerechtigkeit selbst, über die hinaus nichts Gerechteres gedacht werden kann, da sie das Maß des Vergleichs ist und dieses nicht anders sein kann, weder größer noch kleiner, als sie selbst. Vielmehr kann sie nur so angenommen werden, dass sie als Maß durch eine entsprechende Urteilskraft gebraucht gegenüber dem das Maß der Gerechtigkeit Bedürfende gebraucht werden können muß, nicht aber gegenüber sich selbst. Das Maß der Gerechtigkeit ist nicht sich selbst Maß: als Idee der Gerechtigkeit selbst ist sie keiner Beurteilung bedürftig noch fähig. Die Identität des Wesens als Maß in der Bestimmung einer Wesenheit kommt für die Gerechtigkeit als Beurteilungsgrund zum Tragen, wo das Beurteilen Gottes durch das Denken im Verhalten zu ihm, sich wendet.

Wenn die göttliche Gerechtigkeit sich in Gestalt des vollkommen Gerechten der menschlichen Gerichtsbarkeit unterwirft und diese nicht in der Lage ist, das göttliche Maß der Gerechtigkeit mit der Königswürde zu vereinen und das Maß verkennt, dann wird dieses Passionsgeschehen als „umwillen der Gerechtigkeit“ auf sich genommen, dort, wo es dargestellt und die Gott selbst als Maß gedenkende Beurteilung der Verurteilung verkündet und der Weg der Wahrheit gewiesen wird, zur Bildung der Gerechtigkeitsvermögen anleiten und die Verfehlung bewußt machen zu können.

Wird die ursprüngliche Güte nicht primär als Maß zum Grund einer Verhaltens- und Beurteilungsbestimmung angenommen, sondern als Gut einer vorziehenden Beurteilung zugesellt, ergibt sich mit dem Gedanken an das höchste Gut das Verlangen, nach diesem Gut selbst zu streben und an Gottes Sein als dem höchsten Gut teilzuhaben (wie dies P 25 darstellt) – zwar nicht wie ein Ding es zu besitzen, sondern an dessen Seinsweise teilzuhaben. Durch die von Augustinus her aufgenommene Zweiteilung des anzustrebenden Verhaltens, als nutzen (uti) und genießen (frui) gerät die in der Werkanlage naheliegendere Einheit von Vernunft und Empfindung als Achtung aus dem Blick. Das im Ursprungsgedenken der Maßannahme aber müsste das Unbedingte den Bedingungen so sich mitteilen, dass diese ebenso unverfügbar sich zeigen und geachtet werden wie ihr maßgeblicher Grund. Das ursprünglich ein Seinkönnen von etwas als es selbst ermöglichende Wirken wird in jener maßgeblichen Wegweisung geachtet (und glaubend verehrt), dass es selbst nicht verfügend (anders zu anderen Zwecken benutzend) ist, und darin die Ebenbildlichkeit durch diese Maßgabe der Würde zur Achtung (der ermöglicht werdenden Vermögen des Selbstseinkönnens) gibt und in der Annahme zu wahren ermöglicht.

Der Ursprung ist keine Ursache (für externe Wirkungen in Trägerstoffen) und der Schöpfergeist schafft nicht wie ein Handwerker in der Formung von Rohstoffen nach vorgefertigtem Bild, sondern im Blicken auf das zu Ermöglichende als es selbst, dessen Idee nur erkennbar ist, in der Werkvollendung. Darum ist das Wesen der Geschöpfe, die in ihrem selbst als je selbst Seinkönnen gewürdigt sind, nur aus einer Ideenbestimmung der ermöglichten Vermögen als ursprünglich bestimmt zu denken, nicht als ob vor ihrem Selbstsein ein Selbstsein gedacht sein könnte.

Denn genau das lernen wir im Gedanken von Gottes Selbstsein und müssen dies aus dem Begriff Erkannte in die Ideenbestimmung der Ursprungsgabe als Ermöglichung eintragen, da wir genau dies als Maß annehmen. Darum gibt es in Gott keine Differenz seines Wesens zu den Ideen, die als maßgeblich gründend angenommen werden durch die, die ihres göttlichen Ursprungs sich in der Achtung des Unbedingten von Bedingungen des Vermögens eines würdigen Selbstseinkönnens bewußt sind und ihm sich verdanken können.

In welche Schwierigkeiten hingegen die Ausrichtung auf das frui für die ein Genügen erreichende Freude kommt, werden wir an P 25 noch näher beleuchten.

______________

1 In der Christologie, etwa bei Wolfhart Pannenberg, wird die Menschwerdung als Anschritt in Antizipation der Erfüllung gedacht, die den Weg der Vollendung zur Entsprechung weist und die notwendige Teilhabe vorbildend ermöglicht.

2 vgl.: nur vermöge einer Gegenwärtigkeit En VI 9, 24 – in ihr vollziehe sich das in Eins Prägen der Seele VI 9,50

3 Die Maßgabe der Ebenbildlichkeit wird in Mt 5,48 durch das die Sentenzen der Bergpredigt verbindende Liebesgebot erneuert. Die Wirksamkeit in Entsprechung erfordert die Annahme der Weisung im Geist der Wahrheit zur Nachfolge.

4 Das Eine gewährte dies anzuleiten nicht. Die Zahlförmigkeit verhielte die Seelen in jene Gleichheit, in der sie einzig geeignet sind die Zahlenharmonie der Engelscharen wiederherzustellen, da deren Gleichgeweicht durch den Fall der Lichtträger gestört war.

5 Die Relationskategorie der Kausalität ist für Gott auch im Verhältnis zu anderem anzuwenden. Das geistige Wirken ist nur aus annehmender Teilhabe, nicht durch Kausalgesetze bestimmbar zu denken, noch durch eine kausal wirkende Willensmacht.

6 Dies in Kritik an Martin Kirschner. a.a. O. S.

  VII.


​​​​

Nach oben