Wahrheit und Rechtheit


Wahrheit ist das Wesen des Göttlichen selbst.

Rechtheit - rectitudo - vereinigt Wahrheit und Gerechtigkeit in der Ausrichtung ihrer Entsprechung im Gebrauch von Vernunft und Urteilskraft der personal verantwortenden Führung von Leben und Handeln. Sie wird empfangen in Ermöglichung von Ordnung der Freiheit - in Angemessenheit ihrer Vermögen und Bedingungen.


de veritate Text, lat.

Kommentar nach Kapiteln

K2

Die ausgesagte Sache (res) als Grund der Wahrheit der wahren Aussage über sie. Die Sache selbst ist nicht „in“ der Aussage (vgl. in intellectu).

Was in der Rede / im Wort anzeigt, was ist.

Rechtheit der Anzeige, wenn sie zeigt, was sie muß (als wahre Erkenntnis sich darstellt): Rechtheit der Handlung des Anzeigens und Aufweisens in der urteilsdarstellenden und begründenden Rede.

Sie zeige an, „daß ist, was ist“. Damit läge jedem Sein im Urteil eine Einheit von Washeit (Wesen) und (Existenz) im Dasein zugrunde; die Wahrheitsgeltung der durch das Urteil dargestellten Erkenntnis setzt die Anwesenheit (eines sich im Dasein Erkennbargewordenen) für das Bewußtsein des Seins von Existenz voraus.

Wahrheit einer (in einer) Erkenntnis erschließenden Rede ist in und durch sie als deren Rechtheit anwesend (Form- und Selbtgemäß nach ihrer Bestimmung: begriffsgemäß – als Urteil in Erkenntnis – bewußtseins- und wissensbildend).

Das Vermögen empfangen, Funktionen der bejahenden und verneinenden Anzeige auszuüben.

Dazu aber gehört die Beurteilung der Rechtheit (der Verbindung als Funktionsverbindung) und das Aussage- und Urteilshandeln wäre nicht in Rechtheit, wenn sie falsches für wahr ausgibt – in einem Beurteilungsirrtum / -verfehlung befangen wäre.

Rechtheit in der Anzeige, daß ist, was ist - Funktion der Bejahung in Beurteilung von etwas (inhaltlich Gedachtem) als wirklich

und in der Anzeige, dass nicht ist, was nicht ist.- als Funktion der Verneinung in der Beurteilung von etwas (inhaltlich Gedachtem) als unwirklich.

: Verknüpfung von Qualitäts- und Moralfunktionen im Urteil.

(vgl. Parmenides: Wegweisung für das beurteilend urteilende Denken durch Dike – vgl. S. 47 „damit wir denken, daß ist, was ist, und nicht ist, was nicht ist“.

Der Lehrer anwortet S. 43 für die erörterte Fähigkeit der Rede, auch auszusagen, dass ist, was nicht ist (Schein) oder dass nicht ist, was ist (Leugnung), dass hier Funktionen von Urteilsvermögen ausgeübt werden, denen der Anspruch der Rechtheit durch ihre Form zugrundeliegt und diese Rechtheit ihnen innewohnt, während die Beurteilung unfreiwillig im Irrtum oder mit Absicht als Täuschung und Unwahrhaftigkeit der Rede das Maß der Wahrheit verfehlt und eine Weitergabe und Bildung von Einsicht verhindert.

Was die Rede als auzusagen empfangen hat, ist als ihr Unveränderlich das Vermögen: dessen Maß aber schließt vom Grund her die Rechtheit nicht nur der Anzeige von Sein als Funktion der Wahrheit ein, sondern als deren Bedingung auch die Rechtheit der Beurteilung des Ausgesagtwerdenden: im Selbstbewußtsein des denkenden Verstandes im Urteil.

Die Rechtheit der Beurteilung geht auf den Gebrauch der inhaltlichen Funktionen (des Sachbezugs) – während die Modalfunktionen sich auf die Geltung und ihre Weisen beziehen.

S. 45 „die Rede, soweit einer sie recht gebraucht“

Wahrheit in der Aussage und des Denkens in deren vermögensgemäßen Handeln ist Rechtheit


K 4

Sein in der Wahrheit. Wille in Entsprechung der Bestimmung, was der Handelnde soll. „er wollte, was er sollte/mußte - debuit“ = Sein in Rechtheit gleich Sein in Wahrheit.

(in der Selbstgemäßheit der Ausübung von Vermögen – im bewußten Gebrauch)

K 5

Wahrheit im Handeln

Redehandlung: Wahrheit in der Funktionsausübung eines empfangenen Vermögens als dessen Ausübung zugrundeliegend (es wirdaber nicht der Widerstreit in der zgleich ausgeübten Beurteilungsfunktion bedacht, wenn gedacht wird, dass gesagt wird, das ist, was nicht ist)

Rechtheit ist auf das empfangene Vermögen bezogen, dessen bestimmungsgemäße Ausübung die Einheit des Vermögens als Einheit von Vermögen (als Einheit von Urteilsfunktionen im Vermgen des Urteilshandlens) bedingt.

K 6

Die wahrheitsfähigkeit der Sinneswahrnehmungen wird der Weise der Wahrheit des Denkhandelns in der Urteilsbildung untergeordnet.

K 7

De veritate essentia rerum - Wahrheit der Wesenheit (der Dinge).

  • Sein in der höchsten Wahrheit und „von dorther“ empfangen.

Die Wahrheit eines jeden, was ist, sofern ist ist, was sie dort ist: von dorther – also dem Urbild / Urbegriff seines Selbstseins entspricht.

  • Der Vermögensbegriff zum Beurteilender Entsprechung umfasst Handeln und erkennbares Dasein von Dingen.

K 8

der Beweisführung liegt für ihre Folgerichtigkeit (consequentiam argumentationis) -vgl. KdU „konsequentes Denken“ die Bezugnahme auf die ursprünglich ihren Grund als Maß empfangenden Vermögen zugrunde, für die Müssen und Nichtmüssen, Können und Nichtkönnen diskutiert werden.

K 10

die höchste Wahrheit kann nicht Anfang oder Ende durch die Wahrheit der Rede haben.

Es sich nicht denken läßt …

K 11

Wahrheit als mit dem Geist / Vernunft erfassbare Rechtheit – in Rechtfertigung der rechten / richtigen Einsicht.

Geist als Beistand in der Rechtheit / durch Rechtheit.

K12

„Da wir über die nur mit dem Geist erfassbare Rechtheit reden, bestimmen sich (definiunt) Wahrheit, Rechtheit und Gerechtigkeit gegenseitig.“ (unabtrennbar im sie Kennen: schließen einander ein). → systematische Methode.

Entsprechung durch Gerechtigkeit gewahrt (als Macht) (der Konfliktlösung? - siehe K 8 S.61 „Dasselbe muß also sein und nicht sein.“

bewahrt um ihrer selbst willen (Anwesenheit des Selbstzweckseins als Freiheit)

Die Schrift „de veritate“ knüpft an das Monologion und dessen Rede von der „höchsten Wesenheit“ an – nicht vom Einfachen des Maßes der Vollkommenheit des Selbstseins – aber greift das Ursprüngliche als Gabe von (empfangenen) Vermögen auf, die in der Rechtheit (als ursprünglich in ihr Seinkönnen gelegter Bestimmungsgrund) verfasst und ausgerichtet sind (aber nicht isoliert sein und beurteilend betrachtet werden können).

Gerechtigkeit im vernunftbegabten Menschen S. 80

Bestimmungsidentität (S. 87): „da in der Gottheit die Macht nichts anderes ist als die Gottheit (divinitas)“

absolute / vollkommene Angemessenheit – um ihrer selbst willen zu sein bewahrt (Entsprechungsverhalten zum höchsten Gut, höchsten Zweck – das Wesen des Göttlichen im Empfangensein der Rechtheit.

Rechtheit (nach IV. 3)

Die dem Einzusehenden gerecht zu werden suchende Erkenntnisarbeit ist als gerechtwerdende Einsicht (für ihre Geltung, in ihrer Bildung) die „Einsichtsgerechtigkeit“ der in Vernunft pflichtgemäß verantworteteten Freiheit (als willensbestimmend in der Einsichtssuche). Als solche ist sie Rechtheit als Beistand (des Geistes der Gerechtigkeit um dieser selbst willen: gerecht sein zu können, in dem das Erkennen wahr sein kann, da es dem Einzusehenden gerecht wird (sach- und vermögensgemäß – sich auf die jeweiligen Vermögen und ihren Bestimmungsgründen in der Wechselseitigkeit des Verhaltens in den Bedingungen des Vermögens richtend – um eines jeden Vermögens und so um der Gerechtigkeit (dass ein jede das Seien tue) selbst willen..

pflichtgemäß: was sie soll und als Vernunft zu können als Bestimmungsgrund empfangen hat

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